Anfechtung von Online-Prüfungen: Probleme und Besonderheiten bei Online-Klausuren und digitalen Prüfungen

Tim Reichel

Online-Prüfungen sind für viele Hochschulen neu und werden daher häufig fehlerhaft durchgeführt. Aus diesem Grund solltest du deine Rechte kennen und wissen, wie du Online-Prüfungen anfechten kannst.

Online-Prüfungen werden häufig fehlerhaft durchgeführt. Daher solltest du wissen, wie du Online-Prüfungen anfechten kannst.

Bild: Elisa Ventur / unsplash.com

Online-Prüfungen sind an Universitäten und Hochschulen nicht mehr wegzudenken. Insbesondere durch die Corona-Pandemie haben sich Distanzprüfungen etabliert und werden auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Doch weil die digitalen Prüfungsformen schnell eingeführt werden mussten, sind viele Online-Prüfungen fehlerbehaftet.

Dies kann dazu führen, dass Prüfungsregeln des Lehrstuhls nicht klar kommuniziert werden, die Organisation unkoordiniert abläuft oder weitere Verfahrensfehler stattfinden. Kritisch wird es dann, wenn derartige Missstände zu Lasten der Studenten ausfallen und die Performance negativ beeinflussen. Deswegen solltest du darüber Bescheid wissen, welche Rechte du hast – und wie du im Zweifel Online-Prüfungen anfechten kannst.

Was ist das Besondere an solchen Online-Prüfungen und sind sie rechtlich überhaupt immer zulässig? Was kannst du unternehmen, wenn Online-Klausuren falsch durchgeführt werden und daher deine Note in Gefahr ist? Und wie reagierst du am besten, wenn dir zu Unrecht ein Täuschungsversuch während der Online-Prüfung vorgeworfen wird?

Diese Fragen werden wir in diesem Artikel klären.

 

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Experteninterview zum Thema Online-Prüfungen anfechten mit Rechtsanwalt Lars Brettschneider

Bei der Abhaltung von Online-Prüfungen müssen zahlreiche formale Aspekte beachtet werden. Häufig geht es dabei um Details, die auf den ersten Blick nicht selbsterklärend sind. Aus diesem Grund habe ich einen Rechtsexperten zu diesem Thema befragt. Die wichtigsten juristischen Grundlagen zum Thema Online-Prüfungen, erfährst du in diesem Experteninterview mit Rechtsanwalt Lars Brettschneider.

 

Hallo Herr Brettschneider, als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Prüfungsrecht kennen Sie sich bestens mit rechtlichen Fragen im Studium und eben auch im Online-Studium aus – eine Frage zum Einstieg: Was versteht man unter sogenannten „Online-Prüfungen“?

Unter „Online-Prüfungen“ versteht man alle Formen von online-basierten Prüfungen. Dies beginnt mit Multiple-Choice-Prüfungen mittels eines speziellen Programms, sodass ich meine Kreuze zu Hause am eigenen Computer setzen kann, geht über Klausuren, die via Internet eingereicht werden, bis hin zu mündlichen Prüfungen über eine Videokonferenz.

Die einzelnen Spielarten von Online-Prüfungen sind dabei so vielfältig, wie die für sie benötigten technischen Möglichkeiten. So sind mir zum Beispiel bei Klausuren in den letzten Jahren sehr unterschiedliche Varianten von Online-Prüfungen begegnet.

Ganz einfach gestaltet ist dabei die Version, bei der der Student seine Aufgabe mittels E-Mail zugesandt bekommt und diese dann innerhalb einer bestimmten Frist zu Hause bearbeiten muss. Anschließend scannt er seine handschriftliche Klausur ein und sendet sie an das Prüfungsamt.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Klausur in einem speziellen Internetportal geschrieben wird, also direkt am Computer. Manchmal muss sich der Prüfling auch während der Klausur mittels einer Webcam filmen, so dass ihn eine Aufsichtsperson kontrollieren kann.

Wie gesagt, die einzelnen Formen sind vielfältig und gehen über die genannten Beispiele hinaus.

 

Es gibt also unterschiedliche Formate, wie zum Beispiel schriftliche Online-Klausuren und mündliche Prüfungen, die digital stattfinden. Gibt es auch neue Prüfungsformen, die vor der Pandemie gar nicht oder nur kaum zum Einsatz kamen?

Nun, das Thema ist überhaupt erst durch die Corona-Krise für eine größere Anzahl von Studenten und Schülern akut geworden und insofern zumeist eine insgesamt neue Prüfungsform.

Aber ja, die Open-Book-Klausuren sind zum Beispiel etwas Neues und bei Online-Prüfungen auf dem Vormarsch. Open-Book bedeutet, dass der Prüfling die Klausur unter Zuhilfenahme von Lehrbüchern, Mitschriften etc. schreiben darf. Dabei muss man allerdings ein wenig aufpassen, denn mitunter schränkt die jeweilige Prüfungsordnung die zulässigen Hilfsmittel ein, sodass nicht alles verwendet werden darf.

Die Open-Book-Klausuren sind letztlich der Tatsache geschuldet, dass bei Online-Klausuren eine wirksame Kontrolle, dass keine Hilfsmittel genutzt werden – wie wir das ja von Präsenzklausuren in der Regel kennen –, nur sehr eingeschränkt möglich ist.

 

Wie und wo können sich Studenten über das digitale Prüfungsangebot ihrer Hochschule informieren? Ich würde jetzt auf die jeweilige Prüfungsordnung tippen…

Da liegen Sie richtig. Wie jede andere Prüfungsform auch, ist eine Online-Prüfung nur zulässig, wenn sie von der jeweiligen Prüfungsordnung zugelassen wird. Ein Blick ins Gesetz hilft also. Vielfach geben aber auch die Prüfungsämter Auskunft.

Die Notwendigkeit der Regelung in der jeweiligen Prüfungsordnung führt natürlich dazu, dass die Formen der Online-Prüfungen so unterschiedlich sind und es keine flächendeckende Einheitlichkeit gibt.

 

Welche Verfahrensfehler seitens der Hochschule treten aus Ihrer Sicht am häufigsten auf?

Gerade in den letzten Jahren wurden zur Vermeidung von Kontakten geradezu panisch Alternativen zu den herkömmlichen Prüfungen gesucht und in den Online-Prüfungen vermeintlich gefunden. Dabei wurde häufig über das Ziel hinausgeschossen und Online-Prüfungen ohne entsprechende rechtliche Grundlage in der jeweiligen Prüfungsordnung eingeführt. Derartige Prüfungen hatten im Falle der Anfechtung keinen Bestand.

Auch während der Prüfungen unterliefen natürlich, wie bei jeder neuen Sache, Fehler. So habe ich es erlebt, dass bei einer mündlichen Online-Prüfung die Prüfer ihre Kameras und Mikrofone ausschalteten, sodass der Prüfling ins schwarze Nichts hineinsprach, obwohl in der Prüfungsordnung geregelt war, dass eine mündliche Online-Prüfung nur bei dauerhaftem Betrieb einer Audio- und Video-Verbindung zulässig sei.

Letztlich gibt es aber nicht den klassischen Verfahrensfehler. Man muss vielmehr die Prüfungsordnung lesen und abgleichen, ob die dortigen Vorgaben eingehalten wurden.

 

Falls Studenten eine digitale Prüfung aufgrund von Unklarheiten oder Verfahrensfehlern seitens der Hochschule nicht bestehen, kann die Prüfung angefochten werden. Wie müssten die Prüflinge hierbei vorgehen? Erstmal Wiederspruch einlegen, oder?

Natürlich kann man Online-Prüfungen anfechten – so wie jede andere Prüfung auch. Je nach landesrechtlicher Regelung geschieht die Anfechtung durch einen Widerspruch oder direkt durch Klageerhebung. Die Anfechtung muss in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des die Prüfungsentscheidung enthaltenden Verwaltungsaktes erfolgen.

Im Widerspruchsverfahren hat man dann die Möglichkeit, die eigenen Einwendungen gegen die Bewertung der eigenen Arbeit vorzutragen. Diese werden dann von der Prüfungsbehörde dem jeweiligen Prüfer vorgelegt, welcher dazu Stellung nimmt. Anschließend wird die Prüfungsbehörde entscheiden.

Wird der Widerspruch zurückgewiesen, hat er also keinen Erfolg, kann man binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids dagegen Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben, wo die Einwände nochmals durch den Richter überprüft werden.

 

In unserem Vorgespräch berichteten Sie davon, dass es im Rahmen von digitalen Prüfungen häufig zu Täuschungsvorwürfen gegen die Prüflinge kommt. Können Sie das bitte erläutern?

Nun, Online-Prüfungen laden natürlich zu Täuschungshandlungen ein, sei es durch die Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln wie Büchern etc. oder durch den Austausch mit anderen Kommilitonen mittels Handy, E-Mail oder dem gemeinsamen Schreiben in einem Raum. Das wissen auch die Prüfungsämter. Nicht umsonst gibt es zur Sicherstellung einer gewissen Chancengleichheit die bereits beschriebenen Open-Book-Klausuren.

Aus diesem Grund schauen sich die Prüfungsämter die Prüfungsleistungen sehr genau an und neigen nach meinem Gefühl verstärkt dazu, schon bei kleinsten Übereinstimmungen oder Ähnlichem von einem Täuschungsversuch auszugehen.

Nicht alle diese Vorwürfe halten einer Überprüfung stand, aber letztlich gilt auch hier der Anscheinsbeweis. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen bestimmter Tatsachen auf einen Täuschungsversuch geschlossen wird, so zum Beispiel bei der wörtlichen Übereinstimmung weiter Teile zweier Klausuren. Es obliegt dann dem Prüfling zu beweisen, dass er in Wirklichkeit nicht getäuscht hat. In der Praxis stellt sich das als äußerst schwierig dar.

 

Was können Studenten tun, denen zu Unrecht ein Täuschungsversuch vorgeworfen wird? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen? Bitte beschreiben Sie die einzelnen Schritte.

Wenn einem Prüfling zu Unrecht ein Täuschungsversuch vorgeworfen wird, muss man zunächst differenzieren: Bevor eine Sanktion verhängt wird, muss dem Prüfling Gelegenheit gegeben werden, sich zu der Sache zu äußern. In diesem Stadium kann der Prüfling folglich seine Sicht der Dinge darlegen und evtl. den entstandenen Verdacht geraderücken.

Kommt es dennoch zu einer Sanktion – Bewertung als nicht bestanden bis hin zum Ausschluss vom Studium in besonders schwerwiegenden Fällen – kann der Prüfling gegen diese Entscheidung der Prüfungsbehörde (ja nach Landesrecht) zunächst Widerspruch oder sofort Klage erheben. Die Sache wird dann von einer anderen Abteilung der Verwaltung bzw. bei einer Klage vom Gericht überprüft. Dabei ist aber wichtig, dass sich die Behörde im Zweifel, wie bereits ausgeführt, auf den Beweis des ersten Anscheins berufen kann.

Es empfiehlt sich dabei aus meiner Sicht zumeist folgendes Vorgehen, wenn man mit dem Vorwurf eines Täuschungsversuchs konfrontiert wird:

  • Fertigung eines eigenen Protokolls über den Geschehensablauf, damit keine Details in Vergessenheit geraten
  • Klärung, ob es Zeugen für den Vorfall gibt, die zur eigenen Entlastung beitragen können
  • keine eigene Stellungnahme ohne anwaltlichen Rat, damit sich die Situation nicht (wohlmöglich durch gutgemeinte, aber im Ergebnis aus juristischer Sicht eher schlechte Aussagen) noch verschlechtert

 

Wann lohnt es sich, einen Anwalt zu engagieren bzw. wann sollte man Online-Prüfungen anfechten?

Anknüpfend an das Vorangesagte lohnt es sich meines Erachtens immer, beim Vorwurf eines Täuschungsversuchs einen Rechtsanwalt zu engagieren. Ähnlich wie in einem Strafverfahren ist es zur Erzielung optimaler Ergebnisse dringend erforderlich, dass hinreichende Distanz und Objektivität zu den erhobenen Vorwürfen besteht.

Diese hat der selbst Betroffene in der Regel nicht. So kommt es oftmals dazu, dass gutgemeinte Äußerungen des Betroffenen im Ergebnis die Lage eher verschlechtern, da evtl. Dinge vorgetragen werden, welche zum Beispiel der Behörde noch gar nicht bekannt sind (was der Rechtsanwalt durch eine Akteneinsicht herausfindet), oder Beweggründe genannt werden, die zwar nach Auffassung des Prüflings zur Entlastung beitragen sollen, aber in der Rechtsprechung eher als Beleg der Täuschungsabsicht oder als Beleg für eine besondere Schwere der Verfehlung gewertet werden.

Vor diesem Hintergrund ist dem Prüfling dringend zu raten, selbst keine Aussage zu machen, sondern einen Rechtsanwalt mit der eigenen Vertretung zu beauftragen. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass es sich um einen im Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt handelt, da ansonsten die erforderlichen prüfungsrechtlichen Spezialkenntnisse fehlen.

Zudem lohnt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man die Bewertung oder das Verfahren eigener Online-Prüfungen anfechten möchte. Hier muss detailliert vorgetragen werden, welche Fehler bei der Prüfung bzw. ihrer Bewertung vorgekommen sind. Hierfür fehlt dem juristischen Laien oftmals das Wissen, um diese Fehler zu erkennen und vorzutragen, zumal es zum Beispiel eben nicht reicht, darzulegen, dass nach eigener Ansicht (oder auch fachlich qualifizierter Ansicht) die Prüfungsleistung eigentlich doch viel besser war als die nur vergebenen Punkte. Es muss ein Fehler in der Bewertung gefunden und herausgearbeitet werden.

 

Gibt es einen kuriosen Fall, den Sie in den vergangenen Corona-Semestern in Bezug auf Online-Klausuren erlebt haben und nie vergessen werden? Beschreiben Sie bitte kurz.

Ich hatte einen Mandanten, der eine Online-Klausur geschrieben hat. Im Vorfeld musste er mittels Webcam den ganzen Raum zeigen, um zu beweisen, dass sich keine weiteren Personen im Zimmer befanden, sowie dass die Tür von innen abgeschlossen war. Während der Prüfung musste die Webcam dann die ganze Zeit laufen und ihn filmen, um zu verhindern, dass er telefonieren oder sonst wie täuschen konnte.

Nun hat mein Mandant aber die Frechheit besessen, während der Klausur zu überlegen und hat in diesen Momenten zur Seite aus dem Fenster geschaut. Die Hochschule hat ihm später unterstellt, dass sich dort irgendeine Informationsquelle – sei es ein Spickzettel oder ein Bildschirm oder eine unerkannte Person – befunden hätte, welche er zum Täuschen genutzt habe.

Es hat einige Energie benötigt, um diese Beschuldigung aus der Welt zu schaffen – aber am Ende waren wir erfolgreich.

 

Im Interview zum Thema: Online-Prüfungen anfechten

Rechtsanwalt und Fachanwalt Lars Brettschneider

Lars Brettschneider ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Prüfungsrecht. Er ist unser Spezialist für Fragen zu den Themen Prüfungsrecht, Hochschulrecht und Schulrecht. Seit vielen Jahren vertritt Rechtsanwalt Lars Brettschneider Studenten deutschlandweit in rechtlichen Angelegenheiten.

 

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Fazit

In diesem Artikel hat dich Rechtsanwalt Lars Brettschneider darüber aufgeklärt, worauf es bei Online-Prüfungen ankommt und wie du Online-Prüfungen anfechten kannst. Die schnelle Umstellung auf Online-Prüfungen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie hat an vielen Stellen zu Fehlern und fraglichen Umstellungen des Prüfungssystems geführt, die du als Student nicht zwangsläufig hinnehmen musst.

Wenn du Online-Prüfungen anfechten möchtest, solltest du zuerst einen genauen Blick in deine Prüfungsordnung werfen und abgleichen, ob die dort vorgegebenen Bedingungen auch in der Online-Klausur eingehalten wurden. Falls dies nicht der Fall ist, kannst du einen Widerspruch oder eine Klage gegen die Prüfung bzw. dein Ergebnis erheben. Um deine Erfolgschancen dabei zu erhöhen, kann es sich lohnen, einen Rechtsexperten einzuschalten.

Sollte dir im Rahmen einer Online-Prüfung zu Unrecht ein Täuschungsversuch vorgeworfen werden, ist der Gang zu einem spezialisierten Anwalt dringend zu empfehlen. Nur so kannst du verhindern, dass du durch unüberlegte und unprofessionelle Aussagen deine Situation weiter verschlimmerst. Erstelle zusätzlich ein detailliertes Protokoll, indem du den Ablauf der Klausur genau festhältst, um keine wichtigen Details zu vergessen.

Der professionelle Rat eines Anwalts kann dich bei rechtlichen Problemen mit Online-Prüfungen also deutlich weiterbringen, als das Handeln nach eigenem Ermessen. Gerade wenn es um ein finales Nicht-Bestehen und damit eine drohende Exmatrikulation geht, kann sich diese Investition auszahlen.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher.

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