Unfaire Bewertung? So kannst du deine Prüfung erfolgreich anfechten!

Unfaire Bewertung? So kannst du deine Prüfung erfolgreich anfechten!

von Tim Reichel

von Tim Reichel

Hier erfährst du, wie du eine Prüfung erfolgreich anfechten kannst. Unsere Rechtsanwältin erklärt, was bei einer Prüfungsanfechtung beachtet werden muss.

Bild: Ryan McGuire / gratisography.com

2 Punk­te zu wenig. Lei­der nicht bestan­den. Da kann man nichts machen.

Falsch!

Wenn du bei einer Prü­fung unfair behan­delt wur­dest oder die Bewer­tung unge­recht ist, kannst du das Ergeb­nis anfech­ten. Ich ken­ne vie­le Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten, die sich bei einer Klau­sur­be­wer­tung über den Tisch gezo­gen füh­len, aber nicht genau wis­sen, was sie dann tun kön­nen.

Fakt ist aber: Wenn die Prü­fung absol­viert wur­de und die Note fest­steht, ist das Ergeb­nis noch lan­ge nicht in Stein gemei­ßelt.

Dar­um zei­ge ich dir in die­sem Arti­kel, wie du eine Prü­fung erfolg­reich anfech­ten kannst und habe dafür pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung dabei.

Aber der Rei­he nach.

 

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Das musst du beachten, wenn du eine Prüfung anfechten möchtest

Du kennst das bestimmt aus der aktu­el­len oder aus einer ver­gan­ge­nen Klau­sur­pha­se: Die Prü­fung ist absol­viert, die Kor­rek­tur steht und die Noten wur­den bekannt gege­ben.

Aber was machst du, wenn der gan­ze Lern­auf­wand umsonst war und du rich­tig schlecht abge­schnit­ten hast oder sogar durch­ge­fal­len bist?

Rich­tig, du gehst zur Klau­sur­ein­sicht und siehst dir die Bewer­tung an. Wenn du in der Ein­sicht aber kei­nen Kor­rek­tur­feh­ler fin­dest oder der Prü­fer jeg­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on abblockt, stehst du da und weißt erst­mal nicht wei­ter.

Wenn die Prü­fung aber unter feh­ler­haf­ten Bedin­gun­gen abge­lau­fen ist oder Feh­ler bei der Kor­rek­tur vor­lie­gen und die Bewer­tung unfair ist, kannst du einen Schritt wei­ter gehen und das Prü­fungs­er­geb­nis offi­zi­ell anfech­ten.

Davon hast du auch bestimmt schon mal gehört und fragst dich jetzt viel­leicht:

Wie funk­tio­niert so eine Prü­fungs­an­fech­tung eigent­lich?

Wir woll­ten es genau wis­sen und haben dazu Rechts­an­wäl­tin Vero­ni­ka Wie­der­hold befragt. In unse­rem ers­ten Stu­di­en­scheiss-Exper­ten­in­ter­view erklärt sie, wor­auf du bei einer Anfech­tung ach­ten musst und gibt nütz­li­che Pra­xis­tipps.

Vor­hang auf.

 

Hallo Frau Wiederhold, Sie sind Fachanwältin für Verwaltungsrecht und kennen sich hervorragend mit sämtlichen Prüfungsangelegenheiten aus. Erleben Sie es eigentlich häufig, dass Studierende ein Prüfungsergebnis anfechten?

Ja, auf­grund mei­ner beruf­li­chen Spe­zia­li­sie­rung erle­be ich das regel­mä­ßig. Vie­le Stu­die­ren­de sind aber sehr unsi­cher und ken­nen ihre Mög­lich­kei­ten nur sel­ten in vol­lem Umfang. Das ist scha­de.

 

Ist es denn generell sinnvoll die Bewertung einer Prüfung anzufechten oder ist so etwas nur in Ausnahmefällen erfolgreich?

Das kommt natür­lich auf den Ein­zel­fall an und hängt davon ab, inwie­weit sich Feh­ler bei der Bewer­tung fin­den las­sen. Es ist häu­fig nicht ein­fach, gegen eine Bewer­tung vor­zu­ge­hen, weil jedem Prü­fer ein soge­nann­ter Beur­tei­lungs­spiel­raum ein­ge­räumt wird, der nur in engen Gren­zen der gericht­li­chen Kon­trol­le unter­liegt.

Dane­ben kann es aller­dings auch sinn­voll sein, eine Prü­fung auf­grund von Ver­fah­rens­feh­lern anzu­grei­fen, zum Bei­spiel wenn die not­wen­di­gen Rah­men­be­din­gun­gen für die Prü­fung nicht ein­ge­hal­ten wur­den. Lie­gen sol­che Ver­fah­rens­feh­ler vor, besteht grund­sätz­lich das Recht, die feh­ler­haf­te Prü­fung zu wie­der­ho­len.

Meist las­sen sich sowohl Bewer­tungs- als auch Ver­fah­rens­feh­ler fin­den, wodurch ein Antrag auf Neu­be­wer­tung und zusätz­lich für den Fall, dass dies nicht gelingt, ein Antrag auf Wie­der­ho­lung der Prü­fung gestellt wird. Oder umkehrt.

 

Müssen Studierende mi irgendwelchen Risiken rechnen, wenn sie die Bewertung einer Prüfung anfechten?

Eine Prü­fungs­an­fech­tung birgt nur weni­ge Risi­ken. Es ist eher so, dass sich Stu­die­ren­de die Chan­ce auf ein bes­se­res Prü­fungs­er­geb­nis sichern, da eine Neu­be­wer­tung einer Prü­fungs­leis­tung in der Regel nicht zu einer Her­ab­set­zung der erziel­ten Note füh­ren darf.

Mit­un­ter besteht das Risi­ko, dass Feh­ler nicht gut genug nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen und die Anfech­tung dadurch erfolg­los bleibt.

 

Welche sind die häufigsten Fehler, die bei der Durchführung einer Prüfung oder bei der Korrektur auf Seiten des Prüfers gemacht werden? Geben Sie uns bitte ein paar Beispiele.

Es gibt eine Viel­zahl an Feh­ler­quel­len und schwer­wie­gen­den Grün­den, die zu einer Neu­be­wer­tung oder Wie­der­ho­lung der Prü­fung füh­ren kön­nen.

Häu­fi­ge Feh­ler bei der Bewer­tung sind:

  • Der Ant­wort­spiel­raum des Prüf­lings wur­de nicht beach­tet, also wenn die Lösung fach­lich rich­tig oder zumin­dest ver­tret­bar ist, jedoch als falsch bewer­tet wur­de.
  • Nicht alle Tat­sa­chen, die für die Prü­fungs­ent­schei­dung rele­vant sind, wur­den von den Prü­fern wahr­ge­nom­men und berück­sich­tigt.
  • Sach­frem­de Erwä­gun­gen flos­sen in die Bewer­tung ein, zum Bei­spiel eine Note „man­gel­haft“ wur­de damit begrün­det, dass sich der Stu­die­ren­de gegen­über dem Pro­fes­sor unhöf­lich ver­hielt.
  • Es wur­de gegen das Gleich­be­wer­tungs­ge­bot ver­sto­ßen.
  • Prü­fungs­fra­gen wur­den feh­ler­haft gestellt, was ins­be­son­de­re auch bei Mul­ti­ple-Choice-Fra­gen vor­kommt.
  • Fol­ge­feh­ler wur­den in kei­ner Wei­se berück­sich­tigt.
  • Es wur­de gegen das Zwei-Prü­fer-Prin­zip ver­sto­ßen, was besagt, dass ins­be­son­de­re bei dem letz­ten Wie­der­ho­lungs­ver­such eine Prü­fung nicht nur von einem ein­zi­gen Prü­fer bewer­tet wer­den darf.
  • Der Prü­fer han­del­te nicht eigen­ver­ant­wort­lich, zum Bei­spiel wenn sich der Prü­fer auf die Bewer­tung eines ande­ren Prü­fers ver­ließ.
  • Der Prü­fer war befan­gen.

Häu­fi­ge Feh­ler im Ver­fah­ren sind:

  • Ein Ver­stoß gegen den Grund­satz der Chan­cen­gleich­heit nach Arti­kel 3 GG.
  • Unzu­mut­ba­re Prü­fungs­be­din­gun­gen, zum Bei­spiel durch stö­ren­de Ein­wir­kun­gen wie Lärm.
  • Unzu­stän­dig­keit bzw. Unge­eig­ne­t­heit von Prü­fern.
  • Nicht­ein­hal­ten bzw. Nicht­aus­schöp­fen der Prü­fungs­zeit.
  • Uner­kann­te Prü­fungs­un­fä­hig­keit, zum Bei­spiel wegen uner­kann­ter Krank­heit.
  • Ver­stö­ße gegen die jewei­li­gen kon­kre­ten Prü­fungs­vor­schrif­ten.

Die Auf­lis­tung ist natür­lich nicht voll­stän­dig. Es gibt noch vie­le wei­te­re Grün­de, die aller­dings fun­diert dar­ge­legt und nach­ge­wie­sen wer­den müs­sen.

 

Welche Fehler sollten Studierende vermeiden, wenn Sie die Bewertung einer Prüfung anfechten möchten?

Stu­die­ren­de soll­ten ihrer soge­nann­ten Rüge­o­b­lie­gen­heit nach­kom­men, das heißt, sie soll­ten Ver­fah­rens­feh­ler grund­sätz­lich unver­züg­lich nach­weis­bar rügen. Bei Kennt­nis von einem Ver­fah­rens­feh­ler im Vor­feld der Prü­fung, ins­be­son­de­re bei Besorg­nis der Befan­gen­heit hin­sicht­lich eines Prü­fers, hat die Rüge auch bereits im Vor­feld der Prü­fung zu erfol­gen.

Bei Stö­run­gen wäh­rend einer schrift­li­chen Prü­fung soll­te die Rüge in das Prü­fungs­pro­to­koll auf­ge­nom­men wer­den. Wäh­rend einer münd­li­chen Prü­fung darf sich der Prüf­ling mit Bean­stan­dun­gen zurück­hal­ten, um vor den Prü­fern nicht als “Que­ru­lant” zu erschei­nen.

Außer­dem soll­ten Stu­die­ren­de nach jeder münd­li­chen oder prak­ti­schen Prü­fung unver­züg­lich eine schrift­li­che Begrün­dung der Prü­fungs­ent­schei­dung ver­lan­gen.

Wei­ter­hin müs­sen Stu­die­ren­de unbe­dingt alle Fris­ten und Form­vor­ga­ben ein­hal­ten, zum Bei­spiel Aus­schluss­fris­ten oder Fris­ten für Rechts­be­hel­fe bzw. Rechts­mit­tel. Ganz wich­tig: Eine E‑Mail erfüllt nicht die Anfor­de­run­gen an das Erfor­der­nis „schrift­lich“.

 

Wie ist das formale Vorgehen, wenn ein Student juristisch gegen eine Hochschulprüfung vorgehen möchte? Bitte skizzieren Sie kurz die wichtigsten Schritte.

Im Ver­fah­ren einer Prü­fungs­an­fech­tung gibt es Unter­schie­de zwi­schen den ein­zel­nen Bun­des­län­dern und Hoch­schu­len. Im All­ge­mei­nen kann man sich aber an der fol­gen­den Struk­tur ori­en­tie­ren:

  1. Anfer­ti­gung eines Gedächt­nis­pro­to­kolls, ins­be­son­de­re bei münd­li­chen und prak­ti­schen Prü­fun­gen,
  2. Antrag auf Akten­ein­sicht gegen­über der Prü­fungs­be­hör­de,
  3. Antrag auf schrift­li­che Begrün­dung der Prü­fungs­ent­schei­dung gegen­über der Prü­fungs­be­hör­de (die­ser Antrag soll­te nach einer münd­li­chen Prü­fung sogar unver­züg­lich erfol­gen!),
  4. Schrift­li­che Dar­stel­lung der Bewer­tungs- und Ver­fah­rens­feh­ler gegen­über der Prü­fungs­be­hör­de,
  5. Form- und frist­ge­mä­ßes Ein­le­gen von Wider­spruch bzw. Kla­ge bzw. gericht­li­chem Eil­ver­fah­ren. Die Wahl hängt ab von der jewei­li­gen Stra­te­gie und dem jewei­li­gen Bun­des­land.

 

Wie geht es nach einer erfolgreichen Anfechtung weiter?

Das kommt dar­auf an, auf wel­cher Grund­la­ge die Anfech­tung erfolg­reich war. Eine Prü­fungs­an­fech­tung wegen Bewer­tungs­feh­lern führt grund­sätz­lich zur Neu­be­wer­tung der Prü­fung, eine Prü­fungs­an­fech­tung wegen Ver­fah­rens­feh­lern führt grund­sätz­lich zu einer Wie­der­ho­lung der feh­ler­haf­ten Prü­fung. Eine Neu­be­wer­tung wird dabei grund­sätz­lich durch den­sel­ben Prü­fer vor­ge­nom­men. Aus­nah­me: bei Befan­gen­heit des vor­he­ri­gen Prü­fers.

 

Wann lohnt sich eine Prüfungsanfechtung nicht?

Eine Prü­fungs­an­fech­tung ist in der Regel nicht erfolg­reich, wenn kei­ne Bewer­tungs- oder Ver­fah­rens­feh­ler ersicht­lich sind.

Im Übri­gen: Eine Prü­fungs­an­fech­tung kann sich auch loh­nen, wenn noch wei­te­re Wie­der­ho­lungs­mög­lich­kei­ten bestehen, da spä­ter oft­mals wegen Frist- oder Zeit­ab­laufs nicht mehr das Ergeb­nis der vor­he­ri­gen Prü­fungs­ver­su­che ange­grif­fen wer­den kann, obwohl die­se Prü­fungs­ver­su­che manch­mal noch bes­se­re Angriffs­punk­te bie­ten als der letz­te Prü­fungs­ver­such. Daher soll­te zumin­dest durch das blo­ße Ein­le­gen eines Wider­spruchs die Anfecht­bar­keit „gesi­chert“ wer­den.

 

Was würden Sie unzufriedenen Studierenden raten? Sollte immer sofort ein Anwalt eingeschaltet werden oder gibt es noch andere Wege?

Ich den­ke nicht, dass Stu­die­ren­de immer sofort einen Anwalt beauf­tra­gen oder eine Kla­ge in Erwä­gung zie­hen soll­ten. Für den Ernst­fall emp­feh­le ich aber, so schnell wie mög­lich ein anwalt­li­ches Bera­tungs­ge­spräch wahr­zu­neh­men, damit die Erfolgs­aus­sich­ten schon ein­mal grob ein­ge­schätzt wer­den kön­nen und eine Stra­te­gie gefun­den wer­den kann. Damit las­sen sich wei­te­re Pro­ble­me ver­mei­den und am Ende sogar Kos­ten spa­ren.

Dabei soll­te unter ande­rem auch geklärt wer­den, ob zunächst nur Rech­te gesi­chert wer­den sol­len oder ob der Rechts­an­walt das Prü­fungs­er­geb­nis als Bevoll­mäch­tig­ter gegen­über der Prü­fungs­be­hör­de direkt anfech­ten soll. Es besteht zudem die Mög­lich­keit, dass der Rechts­an­walt ledig­lich „Zuar­beit“ im Hin­ter­grund vor­nimmt und der Stu­die­ren­de ansons­ten selbst gegen­über der Hoch­schu­le aktiv wird.

 

Zum Abschluss: Können Sie sich an einen kuriosen Fall einer Prüfungsanfechtung erinnern? Beschreiben Sie bitte kurz.

Mir sind zwei Situa­tio­nen beson­ders in Erin­ne­rung geblie­ben.

Eine Stu­die­ren­de leg­te gegen das Nicht­be­stehen einer schrift­li­chen Ana­to­mie­prü­fung, Stu­di­en­gang Human­me­di­zin, Wider­spruch ein. Ihr fehl­ten 3 Punk­te zum Bestehen. Sie nahm Akten­ein­sicht und hat­te meh­re­re Ter­mi­ne an dem Lehr­stuhl, um die Prü­fer davon zu über­zeu­gen, dass sie doch bestan­den haben müss­te. Das gan­ze Ver­fah­ren zog sich über meh­re­re Mona­te, aber es zeich­ne­te sich kein Erfolg ab. Kaum hat­te der Pro­fes­sor das anwalt­li­che Schrei­ben gele­sen, fand er noch ins­ge­samt 4 Punk­te und die Arbeit war bestan­den.

Der ande­re Fall: Eine Bache­lor-Arbeit wur­de als nicht bestan­den bewer­tet. Haupt­pro­blem dabei war die Befan­gen­heit bei­der Prü­fer. Der Fall wur­de schließ­lich vor Gericht ver­han­delt, wobei der Stu­die­ren­de und die bei­den Prü­fer zur Sache befragt wur­den. Es bestä­tig­te sich: Bei­de Prü­fer hat­ten gelo­gen. Das Gericht bemerk­te dies – ins­be­son­de­re auf­grund der Kör­per­spra­che und der Satz­bil­dung der Prü­fer, gera­de auch bei unse­ren Nach­fra­gen – und der Stu­die­ren­de bekam sei­ne Neu­be­wer­tung. Natür­lich durch einen ande­ren Prü­fer.

 

Im Interview

Rechts­an­wäl­tin Vero­ni­ka Wie­der­hold

Vero­ni­ka Wie­der­hold ist Fach­an­wäl­tin für Ver­wal­tungs­recht mit der Spe­zia­li­sie­rung auf Hoch­schul- und Prü­fungs­recht. Ihre Kanz­lei in Dres­den berät und ver­tritt Stu­die­ren­de deutsch­land­weit bei vie­len recht­li­chen Pro­ble­men. In unse­rem Blog gibt sie Tipps und teilt ihre lang­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung.

 

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Fazit

In die­sem Arti­kel haben wir dir gezeigt, was du tun kannst, wenn du unfair behan­delt wur­dest und eine Prü­fung anfech­ten möch­test.

Falls du also nicht ein­fach nur faul gewe­sen bist, son­dern wirk­lich einen trif­ti­gen Grund dazu hast die Prü­fung anzu­fech­ten, soll­test du von dei­nem Recht Gebrauch machen und dich weh­ren. Dazu hat dir unse­re Exper­tin die wich­tigs­ten Hin­ter­grün­de erklärt und ein paar hilf­rei­che Pra­xis­tipps gege­ben, die man sonst ver­geb­lich sucht.

Die grund­sätz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für das Anfech­ten einer Prü­fung fin­dest du in dei­ner Prü­fungs­ord­nung. Wenn du wei­te­re Hil­fe brauchst und auf Num­mer Sicher gehen möch­test, kannst du dar­über nach­den­ken, eine anwalt­li­che Bera­tung in Anspruch zu neh­men.

Ich hof­fe, wir konn­ten dir zei­gen, dass du unfai­ren Pro­fes­so­ren im Stu­di­um nicht wehr­los aus­ge­lie­fert bist. Aus dir soll kein Que­ru­lant wer­den, aber manch­mal ist es wich­tig, für sein Recht zu kämp­fen und sich nicht von unge­rech­ten Prü­fern her­um­schub­sen zu las­sen. Und auch mal zurück­zu­schub­sen.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher. Hier erfährst du mehr über Tim Reichel.

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