Fluch oder Segen für Studenten? Rechtliche Grundlagen für Multiple-Choice-Prüfungen im Überblick

Tim Reichel

Du freust dich. Denn die kommende Prüfung wird ein Multiple-Choice-Test sein wird. Wenig lernen, wenig Aufwand, hohe Bestehenschance. Oder?

Bild: JJ Thompson / unsplash.com

Du freust dich.

Denn dein Professor hat gerade angekündigt, dass die kommende Prüfung ein Multiple-Choice-Test sein wird. Wenig lernen, wenig Aufwand, hohe Bestehenschance – nichts leichter als das.

Oder?

Was für die einen Studenten wie ein Segen aussieht, ist für die anderen längst zum Fluch geworden. Denn ob deine Antworten als richtig oder falsch gewertet werden, entscheiden meist technische Tools, die deine Kreuze auslesen. Das ist kein Problem, so lange Fragen eindeutig gestellt und Antworten eindeutig zuordenbar sind – und natürlich so lange die Technik nicht versagt.

Doch das ist leider nicht immer der Fall.

Mit professioneller Unterstützung von Fachanwältin Veronika Wiederhold klären wir in diesem Artikel, wo die Chancen und wo die Fallstricke von Multiple-Choice-Prüfungen liegen. Dabei lernst du rechtliche Grundlagen, mögliche Fehlerquellen und Möglichkeiten, gegen eine fehlerhafte Prüfung vorzugehen, kennen.

 

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Hallo Frau Wiederhold. Heute wollen Sie uns etwas über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Multiple-Choice-Prüfungen beibringen. Was ist das Besondere an Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren?

Das Besondere bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren besteht in der Fragetechnik, weil auf eine Frage jeweils mehrere vorformulierte Antworten zur Auswahl stehen. Dadurch hat der Prüfling keine Möglichkeit, die Frage frei zu beantworten oder seine Antwort zu erläutern.

Die Prüfungsleistung wird dabei nicht – wie sonst üblich – nachträglich individuell von einem Prüfer bewertet, sondern in der Regel mit technischen Hilfsmitteln ausgewertet. Die eigentliche Prüfertätigkeit wird dadurch in maßgeblicher Weise vorverlagert, insbesondere in die Auswahl der Fragen, die Ausarbeitung der richtigen Antworten und die Festlegung der Bewertungsmaßstäbe.

 

Wie ist Ihre generelle Einschätzung zu Multiple-Choice-Verfahren: eher Fluch oder eher Segen für Studenten?

Es kommt sicherlich in erster Linie auf den Studenten an. Für diejenigen Studenten, die durchschnittlich gelernt haben und dadurch die fachlichen Grundlagen beherrschen, kann das Multiple-Choice-Verfahren mit ein wenig Glück zum Segen werden. Für diejenigen Studenten, die durch umfangreiches Lernen fachlich besonders versiert sind, können Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren jedoch auch ein Fluch sein.

Letzteres hängt damit zusammen, dass sie mitunter die Fragestellung und die festgelegten Antwortmöglichkeiten in mehrere Richtungen auslegen, zwischen Ausnahme- und Regelfall sowie zwischen verschiedenen Antwortmöglichkeiten genau abwägen müssen und ihre Antwort in Zweifelsfällen nicht erläutern dürfen.

 

Wo liegen häufige Fehlerquellen?

Die Fehlerquellen liegen zumeist bei der Aufgabenstellung.

Generell müssen Prüfungsaufgaben nach ihrem Wortlaut verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig sein. Dies gilt in besonderem Maße bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren. Für den Prüfling, dem nur geringe Zeit für die Beantwortung der Fragen gegeben ist, muss nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund einfacher Auslegung der Prüfungsfragen erkennbar sein, welche Leistung von ihm verlangt wird. Rechtsfehlerhaft sind daher Aufgaben, die auf mehrfache Weise lösbar sind, die mehrdeutige Fragen beinhalten oder die sich erst nach einer zeitaufwändigen Auslegung erschließen lassen. Nach der Rechtsprechung müssen Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Verfahren auch und gerade von Studenten mit gehobenem Wissensstand einwandfrei und fehlerfrei zu beantworten sein.

Häufig kommt es vor, dass bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren Kenntnisse abverlangt werden, die erst in einer späteren Prüfung zu prüfen sind. Ein Beispiel: Im Rahmen einer Vorklinik-Prüfung im Medizinstudium werden zu Unrecht bereits Kenntnisse zu Grundlagen wichtiger Krankheiten oder zu Grundprinzipien der operativen Technik vorausgesetzt.

Weiterhin gibt es im Multiple-Choice-Verfahren auch Prüfungsaufgaben, die per se keine zuverlässigen Prüfungsergebnisse ermöglichen. Auch hier ein Beispiel aus der Medizin: Bei der Frage „Wie viele Fehler enthält folgender Satz zu Eigenschaften von Leucin? […]“ wird nicht zuverlässig festgestellt, ob der Studierende das entsprechende Fachwissen aufweist, da Prüflinge zu Unrecht Fehler vermuten oder zu Unrecht Fehler nicht erkennen, aber im Ergebnis (zufällig) auf die richtige Fehleranzahl gelangen.

Zudem sehen Approbationsordnungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen oftmals besondere Anforderungen vor, zum Beispiel für das Prüfungsschema, die Aufgabenerstellung und die dafür verantwortlichen Personen. Diese Regelungen werden mitunter nicht eingehalten.

Schließlich kommt auch vor, dass die nach dem Lösungsmuster als „richtig“ anzukreuzende Antwort in Wahrheit falsch ist.

 

Was halten Sie von der häufig verwendeten Frage nach der „am ehesten zutreffenden“ Antwort?

In der Tat wird bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren häufig nach der „am ehesten zutreffenden“ Antwort gefragt. Diese Art der Fragestellung ist nicht per se unzulässig, aber ausgesprochen fehleranfällig. Zwar muss ein Prüfling bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren jeweils vom Regelfall – und nicht vom Ausnahmefall –  ausgehen, doch wenn es – wie so häufig – im Regelfall mehrere vertretbare Antworten im Fachschrifttum gibt, kann keine Abwägung unter diesen vertretbaren Antworten im Sinne einer „am ehesten zutreffenden“ Antwort verlangt werden.

Bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren hat der Prüfling nicht die Möglichkeit, seine Auffassung während der Prüfung zu begründen. Da ihm daraus aber keine Beschränkung seines Antwortspielraums entstehen darf, muss es nach der Rechtsprechung genügen, dass die angekreuzte Antwort gesicherten Erkenntnissen entspricht, die bereits vor der Prüfung im Fachschrifttum veröffentlicht wurden und Kandidaten des entsprechenden Prüfungsabschnitts im Regelfall ohne besondere Schwierigkeiten zugänglich waren.

 

Wie kann bei der Bewertung einer Multiple-Choice-Prüfung deren Schwierigkeitsgrad berücksichtigt werden?

Bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren ist regelmäßig eine absolute Bestehensgrenze vorgegeben. Diese liegt zumeist bei 60%. Da bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren die Bewertung jedoch in den Bereich der Aufgabenerstellung vorverlagert wird, darf sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bestehensgrenze bei Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren nicht allein aus einem Prozentsatz der gegebenen Antworten ergeben, sondern muss in einem Verhältnis zu einer möglichen Höchstleistung oder zu einer Normalleistung stehen, also die Schwierigkeit der konkreten Prüfung berücksichtigen.

Mit dieser Rechtsprechung wurde für Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren eine relative Bestehensgrenze statuiert. Aufgrund dieser Rechtsprechung ist für das Bestehen von Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren in der Regel das Erreichen von mindestens 60% der zu erreichenden Gesamtpunktzahl erforderlich oder die Tatsache, dass die Zahl der zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Studierenden unterschreitet. Ob bzw. inwieweit diese sog. Gleitklausel allerdings auch bei sämtlichen „Nachprüfungen“ gilt, ist zum Teil streitig und kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.

 

Benötigen Prüfer eine normative Grundlage, um Prüfungen im Multiple-Choice-Verfahren durchführen zu können?

Dazu muss ich zunächst Folgendes erläutern: Wegen des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG müssen der Gegenstand einer Prüfung, die Leistungsanforderungen in der Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, eine normative Grundlage aufweisen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Gesetzgeber auch die Einzelheiten dazu zu regeln hat. Auch bei Hochschulprüfungen müssen die einzelnen Leistungsanforderungen nicht durch ein Gesetz geregelt werden, sondern es genügt die Regelung in der für den Studiengang maßgeblichen Studien- und Prüfungsordnung.

Inwieweit vor diesem Hintergrund speziell für die Anwendung des Multiple-Choice-Verfahrens eine ausdrückliche normative Grundlage erforderlich ist, bedarf jeweils einer gesonderten Prüfung des Einzelfalls. Eine normative Grundlage ist in der Regel dann erforderlich, wenn die gesamte Prüfertätigkeit auf die Aufgabenstellung vorverlagert wird, also eine Prüfung vollständig im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt wird, wodurch keine nachträgliche individuelle Bewertung durch einen Prüfer mehr möglich ist.

Um bei unserem Beispiel aus der Medizin zu bleiben: Bei ärztlichen Prüfungen reicht es aus, wenn das Multiple-Choice-Verfahren und die damit verbundenen Bestehensgrenzen in der Approbationsordnung für Ärzte näher bestimmt werden (siehe dazu § 14 ÄAppO). Ähnlich ist die Rechtslage bei pharmazeutischen Prüfungen zu beurteilen (siehe dazu § 10 AAppO). Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bei Fehlen einer normativen Grundlage Prüfungskommissionen oder einzelne Prüfer im Einzelfall unter Umständen autonom das Multiple-Choice-Verfahren verwenden dürfen.

 

Wie werden Fehler bei Multiple-Choice-Prüfungen beseitigt?

Fehler bei Prüfungsaufgaben im Multiple-Choice-Verfahren werden zumeist dadurch beseitigt, dass die fehlerhaften Aufgaben von der Bewertung der Prüfung ausgenommen oder die vertretbaren Antworten des Prüflings als zutreffend anerkannt werden. Unter Umständen kommt auch eine Prüfungswiederholung in Betracht.

 

Wie können Studenten eine Multiple-Choice-Prüfung anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass die Prüfung fehlerhaft erfolgte?

Grundsätzlich kann gegen das negative Prüfungsergebnis form- und fristgerecht Widerspruch erhoben werden. In einzelnen Bundesländern sind insoweit Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel in Berlin und Bayern. Je nach Einzelfall sollte auch die Einleitung gerichtlicher Schritte erwogen werden. Wie im konkreten Fall vorgegangen werden sollte, kann im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs erörtert werden.

 

In welchen Fällen lohnt sich eine solche Anfechtung?

Eine Anfechtung lohnt sich insbesondere dann, wenn nur wenige Punkte zum Bestehen fehlen und rechtliche Fehler aufgetreten sind.

 

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Im Interview

Rechtsanwältin Veronika Wiederhold

Veronika Wiederhold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit der Spezialisierung auf Hochschul- und Prüfungsrecht. Ihre Kanzlei in Dresden berät und vertritt Studierende deutschlandweit bei vielen rechtlichen Problemen. In unserem Blog gibt sie Tipps und teilt ihre langjährige Berufserfahrung.

 

Fazit

Eine Multiple-Choice-Prüfung ist mehr als ein paar Kreuzchen machen. Hinter diesem Prüfungsverfahren steht ein ganzer Apparat an Konzepten und Richtlinien, die einen fairen, transparenten Umgang ermöglichen sollen. Dennoch kann eine Multiple-Choice-Prüfung Fluch oder Segen für dich bedeuten.

Ein Segen ist sie, wenn dein Prüfer bei der Erstellung des Tests die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt hat. Also die Fragestellungen eindeutig formuliert, die Antworten ebenso eindeutig zuordenbar sind und der Schwierigkeitsgrad  bei der Bewertung berücksichtigt wird. Natürlich gehört deinerseits dazu, dass du dich richtig und gewissenhaft auf die Prüfung vorbereitet hast. Sonst nützt alle Mühe deines Professors nämlich auch nichts.

Zum Fluch wird dieses Prüfungsverfahren, falls die gezeigten Fehlerquellen aus diesem Artikel eintreffen. Wenn die Fragen in deinem Multiple-Choice-Verfahren nicht widerspruchsfrei formuliert sind, die Regeln deiner Prüfungsordnung nicht eingehalten wurden oder du sonstige Versäumnisse feststellst, zögere nicht, darauf aufmerksam zu machen.

Im besten Fall wertet dein Prüfer fehlerhaft gestellte Fragen nicht. Sollte er jedoch uneinsichtig sein, weißt du nun, wie die rechtliche Lage aussieht und wie du dich erfolgreich wehren kannst.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher.

  • Ich hatte jetzt schon mittlerweile einige Multiple-Choice-Prüfungen in meinem Leben und es kommt wirklich sehr stark auf die Prüfenden an wie fair diese ausfallen. Fair finde ich die, welche unmissverständliche Fragen haben, sich auf die relevanten Themen des Prüfungsstoffes beziehen und hier auch klare Antwortmöglichkeiten anbieten.

    Leider gibt es aber dann auch die ProfessorInnen die scheinbar eine Genugtuung dabei haben es möglichst schwer zu machen. Methoden die ich dabei alles andere als fair finde: Fragen und Antwortmöglichkeiten die bewusst komplex und abstrakt formuliert werden und dahingehend von der einfacheren Verständlichkeit des vorgegebenen Stoffes abweichen. Themen, welche bei einem umfangreichen Stoff von der Relevanz äußert untergeordnet, nebensächlich sind und für die Prüfung mit Intention herausgegriffen werden. Hin- und wieder bei richtigen Aussagen mitten im Satz ein „nicht“ oder „kein“ einzubauen bzw. Antworten die im Kern richtig wären aber durch einen kleinen Zusatz zu einer falschen Antwort werden, hingegen richtige Aussagen bestimmter Konzepte auf ähnliche Konzepte verschieben welche dann auch zu falschen Aussagen werden. Damit hier eine größtmögliche Verwirrung geschaffen wird. Gerade beim Faktor Zeitdruck kann diese Verwirrungstaktik schon erfolgreich sein. Ebenso nicht nett: Nicht das Verständnis, den Sinn eines Themas, eines Gebietes zu erfragen sondern zB Jahreszahlen herausgreifen. Wann geschah …? 1841, 1843, 1844, 1845. Solche Fragen die sozusagen hervorragend geeignet für das sog. „Bulimielernen“ sind.

    Leider gibt es mehr von den zweitgenannten als den erstgenannten MC-Prüfungen. Die Empathie für die Studierenden hält sich da wohl leider oftmals in Grenzen, ebenso manche Sinnhaftigkeit der Fragen, denn wichtig sollte vor allem noch immer sein, ob man denn Stoff generell sinnerfassend verstanden und die wichtigsten Schwerpunkte erschlossen hat. Das verlieren leider so manche ProfessorInnen aus den Augen. Deswegen waren mir schon immer offene Fragen viel lieber, denn da kann ich wenigstens selbst über die Art der Antwort entscheiden.

    • Hey Markus,

      vielen Dank für deinen Kommentar und den Erfahrungsbericht. Multiple-Choice-Prüfungen gibt es in der Tat in sehr unterschiedlichen Ausführungen – und manchmal ist die Umsetzung sehr zweifelhaft.

      Liebe Grüße
      Tim

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