Wie du dich gegen eine unfaire Benotung deiner Abschlussarbeit wehren kannst

Wie du dich gegen eine unfaire Benotung deiner Abschlussarbeit wehren kannst

von Tim Reichel

von Tim Reichel

e unfaire Bewertung deiner Abschlussarbeit musst du nicht einfach hinnehmen. In diesem Artikel zeige ich dir, wie du dich wehren kannst und welche Rechte

Bild: James Pond / unsplash.com

Egal ob Bache­lor­ar­beit, Mas­ter­ar­beit oder Dis­ser­ta­ti­on: Die Abschluss­ar­beit am Ende des Stu­di­ums ist für vie­le Stu­den­ten eine der wich­tigs­ten Prü­fungs­leis­tun­gen. Ers­tens ist die Abschluss­ar­beit eine kom­ple­xe und schwie­ri­ge Ange­le­gen­heit, in die viel Zeit und Mühe inves­tiert wird; zwei­tens trägt die Bewer­tung der Arbeit in der Regel über­pro­por­tio­nal stark zur Bil­dung der Gesamt­no­te des jewei­li­gen Stu­di­ums bei.

Dem­entspre­chend wich­tig ist die Note.

Dumm nur, wenn die Beno­tung der Abschluss­ar­beit schlecht aus­fällt. Beson­ders ärger­lich ist das, wenn du das Gefühl hast, unfair behan­delt oder unge­recht bewer­tet wor­den zu sein. Zahl­rei­che Stu­den­ten sehen sich Semes­ter für Semes­ter mit die­ser Situa­ti­on kon­fron­tiert und wis­sen nicht, was zu tun ist. Und damit mei­ne ich nicht die­je­ni­gen, die den Bezug zur Rea­li­tät ver­lo­ren haben und ger­ne strei­ten. Ich mei­ne die Stu­den­ten, deren Abschluss­ar­beit WIRKLICH unfair beno­tet wur­de.

Daher habe ich einen Rechts­exper­ten für dich genau zu die­sem The­ma befragt. Was du tun kannst, wenn dei­ne Abschluss­ar­beit unfair bewer­tet wur­de und wie du dich kon­kret dage­gen weh­ren kannst, erfährst du in die­sem Exper­ten­in­ter­view mit Rechts­an­walt Lars Brett­schnei­der.

 

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Hallo Herr Brettschneider, Sie sind Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Prüfungsrecht und kennen sich daher bestens mit rechtlichen Fragen im Studium aus. Erleben Sie es häufig, dass Studierende unzufrieden mit der Bewertung einer schriftlichen Abschlussarbeit sind?

In der Tat kommt das häu­fig vor. Sie müs­sen sich nur ein­mal klar machen, wel­chen Ein­fluss die Abschluss­ar­bei­ten auf den wei­te­ren Lebens­weg der Betrof­fe­nen haben. Da wird über das gesam­te zukünf­ti­ge Leben ent­schie­den. Und natür­lich haben Prüf­lin­ge auch bestimm­te Erwar­tun­gen was die Bewer­tung ihrer Leis­tun­gen betrifft. Wer­den die­se nicht erfüllt, stellt sich leicht Unzu­frie­den­heit mit der Beno­tung ein, da die Bewer­tung durch den Prü­fer von der eige­nen Ein­schät­zung der Leis­tung abweicht.

 

Was können Studierende tun, wenn sie sich gegen eine unfaire Benotung ihrer Abschlussarbeit wehren möchten?

Nun, es gibt zunächst ein­mal in den meis­ten Prü­fungs­ord­nun­gen die Mög­lich­keit einer Remons­tra­ti­on, also einer Gegen­dar­stel­lung, um den Prü­fer viel­leicht davon zu über­zeu­gen, dass die eige­ne Leis­tung tat­säch­lich bes­ser hät­te bewer­tet wer­den müs­sen.

Dane­ben gibt es die klas­si­sche juris­ti­sche Vor­ge­hens­mög­lich­keit der Anfech­tung der Prü­fungs­be­wer­tung. Hier­zu ste­hen ent­we­der Wider­spruch oder Kla­ge zur Ver­fü­gung, je nach Bun­des­land und Prü­fung. Mit die­sen Rechts­mit­teln lässt man die vor­ge­nom­me­ne Bewer­tung durch die Behör­de bzw. das Ver­wal­tungs­ge­richt noch­mals über­prü­fen.

Grund­sätz­lich ste­hen dabei die Remons­tra­ti­on und das Wider­spruchs- oder Kla­ge­ver­fah­ren neben­ein­an­der. Es muss jedoch beach­tet wer­den, dass Wider­spruch und Kla­ge grund­sätz­lich nur inner­halb eines Monats nach Bekannt­ga­be der Prü­fungs­ent­schei­dung mög­lich sind. Die­se Frist muss man im Rah­men einer Remons­tra­ti­on stets im Auge behal­ten. Sonst besteht die Gefahr, dass das Über­den­ken des Prü­fers nega­tiv aus­fällt und eine recht­li­che Klä­rung im Wider­spruchs- oder Kla­ge­ver­fah­ren nicht mehr mög­lich ist.

 

Können Sie das bitte etwas ausführlicher beschreiben: Wie ist bei einer Anfechtung genau vorzugehen?

Wie gesagt, je nach lan­des­recht­li­cher Rege­lung geschieht die Anfech­tung durch einen Wider­spruch oder direkt durch Kla­ge­er­he­bung. Wie eben­falls schon erwähnt, muss die­se in der Regel inner­halb eines Monats ab Bekannt­ga­be des die Prü­fungs­ent­schei­dung ent­hal­ten­den Ver­wal­tungs­ak­tes erfol­gen.

Im Wider­spruchs­ver­fah­ren hat man dann die Mög­lich­keit, die eige­nen Ein­wen­dun­gen gegen die Bewer­tung der eige­nen Arbeit vor­zu­tra­gen. Die­se wer­den dann von der Prü­fungs­be­hör­de dem jewei­li­gen Prü­fer vor­ge­legt, wel­cher dazu Stel­lung nimmt. Anschlie­ßend wird die Prü­fungs­be­hör­de ent­schei­den.

Wird der Wider­spruch zurück­ge­wie­sen, hat er also kei­nen Erfolg, kann man bin­nen eines Monats ab Bekannt­ga­be des Wider­spruchs­be­scheids dage­gen Kla­ge vor dem zustän­di­gen Ver­wal­tungs­ge­richt erhe­ben, wo die Ein­wän­de noch­mals durch den Rich­ter über­prüft wer­den.

 

Ist es denn generell sinnvoll die Bewertung einer Abschlussarbeit anzufechten oder ist so etwas nur in Ausnahmefällen erfolgreich?

Das hängt ganz vom Ein­zel­fall ab.

Zunächst ein­mal ist es wich­tig zu wis­sen, dass die Bewer­tung als sol­che, also die Fra­ge, wie vie­le Punk­te eine bestimm­te Leis­tung wert ist, der rich­ter­li­chen und gene­rell der recht­li­chen Kon­trol­le ent­zo­gen ist. Die Recht­spre­chung räumt hier den Prü­fern einen sehr wei­ten Ermes­sens­spiel­raum ein, der der gericht­li­chen Kon­trol­le ent­zo­gen ist. Der Hin­ter­grund ist, dass nur der Prü­fer die Leis­tung in ihrem Kon­text zu den ande­ren Arbei­ten auch wirk­lich ein­ord­nen und damit bewer­ten kann. Die im Rah­men einer Anfech­tung iso­lier­te Betrach­tung nur die­ser einen Arbeit, ermög­licht es eben nicht, ihren Noten­wert im Ver­hält­nis zu den ande­ren Arbei­ten des sel­ben auch frü­he­rer Prü­fungs­durch­gän­ge fest­zu­le­gen.

Eine Anfech­tung macht daher nur Sinn, wenn ein Ver­fah­rens- oder Bewer­tungs­feh­ler vor­liegt, die Prü­fungs­be­hör­de oder der Prü­fer folg­lich einen Feh­ler gemacht haben.

Zudem ist erfor­der­lich, dass der Feh­ler für die getrof­fe­ne Bewer­tung kau­sal war. Es darf also nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen, dass ohne den Feh­ler eine bes­se­re Bewer­tung erfolgt wäre.

 

Sie haben gerade Verfahrensfehler und Bewertungsfehler angesprochen. Was ist genau darunter zu verstehen? Können Sie jeweils Beispiele nennen?

Bei Ver­fah­rens­feh­lern han­delt es sich um Män­gel in der Durch­füh­rung der Prü­fung als sol­cher. Dies kann eine zu spä­te Ladung eben­so sein wie ein zu lau­ter oder zu hei­ßer Prü­fungs­raum. Auch eine evtl. Befan­gen­heit des Prü­fers gehört dazu oder auch Stö­run­gen durch die Prü­fungs­be­hör­de selbst, wenn z.B. ein feh­ler­haf­ter Sach­ver­halt kor­ri­giert wird. Letzt­lich sind Ver­fah­rens­feh­ler alle Feh­ler im Ablauf der Prü­fung, von der Ladung bis zur Been­di­gung der Prü­fung.

Wich­tig ist bei Ver­fah­rens­feh­lern, dass sie nur dann eine spä­te­re Anfech­tung der Prü­fung ermög­li­chen, wenn sie unver­züg­lich, also in der Regel noch wäh­rend der Prü­fung selbst gerügt wer­den. Hier liegt lei­der in der Pra­xis häu­fig ein Pro­blem, weil eine sol­che Rüge nicht erfolgt ist. Ich hal­te daher regel­mä­ßig Vor­trä­ge, um genau auf die­se Pro­ble­ma­tik hin­zu­wei­sen und die betrof­fe­nen Prüf­lin­ge im Umgang mit Ver­fah­rens­feh­lern zu schu­len.

Von einem Bewer­tungs­feh­ler hin­ge­gen spricht man, wenn der Prü­fer bei sei­ner Bewer­tung ins­be­son­de­re die all­ge­mei­nen Bewer­tungs­grund­sät­ze außer Acht gelas­sen hat. Das ist z.B. der Fall, wenn der Prü­fer Tei­le der Arbeit nicht zur Kennt­nis genom­men hat – er kri­ti­siert in sei­ner Bewer­tung, dass Sie bestimm­te Sachen nicht geprüft haben, obwohl Sie Sich auf meh­re­ren Sei­ten dazu aus­ge­las­sen haben – oder er Ihnen etwas als falsch anstreicht, was aber so, wie Sie es dar­ge­legt haben, zumin­dest ver­tret­bar ist. Ein Bewer­tungs­feh­ler liegt wei­ter vor, wenn der Prü­fer von Ihnen Sachen ver­langt, die vom Prü­fungs­stoff nicht gedeckt sind. Schließ­lich stellt auch eine will­kür­li­che Bewer­tung einen Bewer­tungs­feh­ler dar.

 

Macht es dabei einen Unterschied, ob beispielsweise eine Bachelorarbeit oder eine Masterarbeit angefochten wird?

Nein, die Art der Abschluss­ar­beit ist grund­sätz­lich egal. Die vor­ge­nann­ten Grund­sät­ze gel­ten für jede Art von Abschluss­ar­bei­ten, also auch Klau­su­ren oder sogar münd­li­che Prü­fun­gen.

 

Müssen Studierende mit irgendwelchen Risiken rechnen, wenn sie die Bewertung einer Prüfung anfechten?

Grund­sätz­lich nein. Was aber natür­lich nie ganz aus­ge­schlos­sen wer­den kann, ist, dass Prü­fer in der Prü­fungs­ak­te des Prüf­lings sehen, dass die­ser eine Prü­fungs­an­fech­tung durch­ge­führt hat und dann gege­be­nen­falls etwas stren­ger prü­fen. Vie­le Prüf­lin­ge haben davor Angst. Ich kann aus mei­ner Pra­xis aller­dings von kei­nem der­ar­ti­gen Fall berich­ten. Ich hal­te die­ses Risi­ko daher für eher theo­re­tisch.

 

Wie geht es nach einer erfolgreichen Anfechtung weiter?

Das hängt ganz von dem fest­ge­stell­ten Feh­ler ab. Kei­nes­falls aber wird die Bewer­tung ein­fach vom Gericht ange­ho­ben.

Bei Ver­fah­rens­feh­lern führt die erfolg­rei­che Anfech­tung in der Regel zu einer Wie­der­ho­lung der Prü­fung bzw. des betrof­fe­nen Prü­fungs­teils. Die Prü­fung muss noch­mals ohne den gerüg­ten Feh­ler durch­ge­führt wer­den. Der Prüf­ling bekommt also noch­mals die Chan­ce sich zu bewei­sen.

Bei einem Bewer­tungs­feh­ler wird die Sache an den Prü­fer zurück­ver­wie­sen, wel­cher unter Beach­tung der Tat­sa­che, dass er in sei­ner Bewer­tung bis­lang einen Feh­ler hat­te, eine neue Bewer­tung tref­fen muss. Dabei ist es nicht zwin­gend, dass die nun­mehr zu tref­fen­de Bewer­tung auch tat­säch­lich bes­ser aus­fällt. Der Prü­fer kann auch unter Ver­weis auf die sons­ti­gen, kor­rekt von ihm fest­ge­stell­ten Män­gel der Arbeit an sei­ner bis­he­ri­gen Bewer­tung fest­hal­ten.

Mei­nes Erach­tens ist daher das Vor­lie­gen eines Ver­fah­rens­feh­lers für den Prüf­ling der bes­se­re Befund. Hier bekommt er selbst die Chan­ce, die Prü­fung in einem erneu­ten Anlauf bes­ser zu gestal­ten, beim Bewer­tungs­feh­ler ist er in gewis­sem Umfan­ge auf das Wohl­wol­len des Prü­fers ange­wie­sen.

 

Lohnt es sich, dazu einen Anwalt zu engagieren?

Auf jeden Fall, da es für eine erfolg­rei­che Anfech­tung immer auf eine gute Her­aus­ar­bei­tung der vor­lie­gen­den Prü­fungs­feh­ler ankommt.

Dem Prüf­ling fällt es häu­fig schwer, die dazu not­wen­di­ge Objek­ti­vi­tät an den Tag zu legen. Ins­be­son­de­re bei Bewer­tungs­feh­lern wird von den Prüf­lin­gen häu­fig die nicht jus­ti­tia­ble Bewer­tung als sol­ches mit dem Vor­lie­gen von Bewer­tungs­feh­lern ver­wech­selt.

Es ist aber auch wich­tig, der Behör­de bzw. dem Gericht sub­stan­ti­iert vor­zu­tra­gen, wor­in genau der Feh­ler liegt. Hier­für ist eben­falls eine per­sön­li­che Distanz zu dem Fall als auch eine gewis­se Pro­fes­sio­na­li­tät erfor­der­lich. Dies weist ein Betrof­fe­ner in der Regel nicht auf, wes­halb die Hin­zu­zie­hung eines Rechts­an­walts sinn­voll ist. Man soll­te dabei aber auf eine ent­spre­chen­de Spe­zia­li­sie­rung ach­ten, da Prü­fungs­an­fech­tung sehr spe­zi­ell sind und nicht zum täg­li­chen Geschäft eines jeden Rechts­an­walts gehö­ren.

Geht es hin­ge­gen nur um eine Remons­tra­ti­on, ist in der Regel die Ein­schal­tung eines Rechts­an­walts nicht unbe­dingt erfor­der­lich.

 

Gibt es einen kuriosen Fall (bzgl. der Anfechtung einer Abschlussarbeit), den Sie nie vergessen werden? Beschreiben Sie bitte kurz.

Ich hat­te mal einen Man­dan­ten, des­sen Bache­lor­ar­beit mit man­gel­haft bewer­tet wor­den war. Wir haben hier­ge­gen Wider­spruch erho­ben und bei Ein­sicht in die Prü­fungs­ak­te fest­ge­stellt, dass die Arbeit statt, wie von der Prü­fungs­ord­nung vor­ge­se­hen, von zwei Prü­fern nur vom Erst­kor­rek­tor bewer­tet wor­den war. Man hat­te an der Uni eine Bewer­tung durch die Zweit­kor­rek­to­rin für ent­behr­lich gehal­ten, da die Bewer­tung des Erst­kor­rek­tors so ver­nich­tend gewe­sen sei, und die Prü­fung für nicht bestan­den erklärt. Auf Grund der ein­deu­ti­gen Rechts­la­ge war der Wider­spruch erfolg­reich.

Die Zweit­kor­rek­to­rin hat in der Fol­ge die Arbeit deut­lich bes­ser bewer­tet, so dass der Man­dant zur münd­li­chen Prü­fung zuge­las­sen wur­de.

Damit war die Sache aller­dings noch nicht aus­ge­stan­den, denn der Man­dant erhielt sei­ne Ladung zur münd­li­chen Prü­fung tele­fo­nisch am Prü­fungs­tag selbst. Nach­dem wir uns kurz tele­fo­nisch abge­stimmt hat­ten, trat der Man­dant zwar zur Prü­fung an, rüg­te jedoch gleich zu Beginn die ver­spä­te­te Ladung. Nach­dem er durch die Prü­fung gefal­len war, haben wir die Prü­fung erfolg­reich wegen des Ver­fah­rens­feh­lers ange­foch­ten.

 

Im Interview

Rechtsanwalt und Fachanwalt Lars Brettschneider

Lars Brett­schnei­der ist Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht mit dem Schwer­punkt Prü­fungs­recht. Er ist unser Spe­zia­list für Fra­gen zu den The­men Prü­fungs­recht, Hoch­schul­recht und Schul­recht. Seit vie­len Jah­ren ver­tritt Rechts­an­walt Lars Brett­schnei­der Stu­den­ten deutsch­land­weit in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten.

 

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Fazit

In die­sem Arti­kel habe ich dir zusam­men mit Rechts­an­walt Lars Brett­schnei­der gezeigt, dass du eine unfai­re Bewer­tung dei­ner Abschluss­ar­beit nicht ein­fach hin­neh­men musst. Egal, um wel­che Prü­fungs­leis­tung es sich han­delt: Du hast das Recht auf ein kor­rek­tes Prü­fungs­ver­fah­ren und eine fai­re Bewer­tung. Wer­den die­se Punk­te nicht ein­ge­hal­ten, kannst du dich weh­ren.

Im ers­ten Schritt kannst du dazu einen Wider­spruch gegen das Prü­fungs­ver­fah­ren bzw. gegen die Bewer­tung ein­le­gen. Bleibt die­ser Antrag erfolg­los kannst du mit­hil­fe eines Rechts­bei­stands gegen die Ent­schei­dung kla­gen und somit zu dei­nem Recht kom­men.

Die Erfolgs­aus­sich­ten sind dabei gar nicht so gering, wie du viel­leicht glaubst. Wich­tig ist jedoch, dass du die Situa­ti­on objek­tiv ana­ly­sierst und mit dem rich­ti­gen Sach­ver­stand angehst. Dabei kann dir ein pro­fes­sio­nel­ler Rechts­an­walt hel­fen, der über das nöti­ge Fach­wis­sen und wert­vol­le Erfah­run­gen ver­fügt.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher. Hier erfährst du mehr über Tim Reichel.

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