Antrag abgelehnt? Das kannst du jetzt tun!

Tim Reichel

Dein Antrag wurde vom Prüfungsausschuss abgelehnt? Wir sagen dir, was du bei einer Ablehnung deines Antrags tun kannst.

Bild: Viktor Hanacek / picjumbo.com

Probleme mit deinem Prüfungsausschuss? Kopf hoch! Ich sage dir, was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wurde. Ob nachträgliche Prüfungsanmeldung, Anerkennung einer Studienleistung oder Verlängerung deiner Abgabefrist: Manchmal ist im Studium ein Antrag an den Prüfungsausschuss einfach nötig, um alles in geregelten Bahnen zu halten. Dumm nur, wenn dein Antrag abgelehnt wird.

Viele Studentinnen und Studenten geben nach einem ersten negativen Bescheid ängstlich und genervt auf oder wissen gar nicht, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Hier setze ich mit diesem Artikel an. Ich sage dir, was du tun kannst, wenn dein Antrag von deinem Prüfungsausschuss abgelehnt wurde. Ich möchte dir die Angst vor den gruseligen Hochschulbehörden nehmen und dir zeigen, wo du kompetente und durchschlagskräftige Hilfe findest.

 

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Antrag abgelehnt – steck den Sand nicht in den Kopf!

Wenn dein Antrag von deinem zuständigen Prüfungsausschuss abgelehnt wurde, ist das im ersten Moment natürlich furchtbar nervig. Bevor du jetzt aber sofort aufgibst und das Thema als gescheitert abhakst, solltest du Ruhe bewahren und deine Lage analysieren. Denn möglicherweise ist deine Situation gar nicht so endgültig, wie du vielleicht denkst.

Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass ein Ablehnungsbescheid zu deinem Antrag nicht das Ende sein muss.

Oft gibt es noch andere Wege und Mittel, die zu deinem Ziel führen können. Behalte also einen kühlen Kopf, sei nicht zu lange traurig und stell dich auf die neue Situation ein. Ich zeige dir, wie du weiter vorgehen kannst!

 

Infos sammeln und Ablehnungsgründe herausfinden

Nachdem dein Antrag abgelehnt wurde und du den offiziellen Ablehnungsbescheid von deinem Prüfungsausschuss erhalten hast, beginnst du mit einer Fehler- und Ursachenforschung. Frage dich: Warum wurde der Antrag abgelehnt?

In der Regel sind die Gründe in dem Ablehnungsbescheid aufgeführt. Mit die häufigsten Ursachen für eine Ablehnung sind:

  • Formelle Gründe
  • Chancengleichheit/Gleichberechtigung
  • Widerspruch zu einer Grundsatzentscheidung
  • Widerspruch zu einer Verordnung oder einem Gesetz

Falls du Schwierigkeiten damit haben solltest, die Ursachen und Gründe genau zu benennen, findest du Hilfe in meinem  Blogartikel Dein Antrag wurde abgelehnt – aber warum?

Sobald du herausgefunden hast, warum dein Antrag angelehnt wurde, kannst entscheiden, wie du generell weiter vorgehen möchtest. Im Prinzip bleiben dir nur zwei Optionen …

 

Aufgeben oder kämpfen?

Da du jetzt weißt, warum dein Prüfungsausschuss deinen Antrag abgelehnt hat, kannst du besser abschätzen, ob es sich lohnt, weiterzumachen oder aufzugeben. Ich verdeutliche das mal an zwei Beispielen.

Der Antrag wurde abgelehnt, weil das beantragte Vorhaben der Prüfungsordnung und dem Hochschulgesetzt widerspricht.

In diesem Fall kann es sich lohnen aufzugeben und nach anderen Möglichkeiten Ausschau zu halten. Wenn du gegen die Entscheidung deines Prüfungsausschusses vorgehst, sind deine Erfolgsaussichten sehr gering, weil dein Antrag womöglich gegen das geltende Prüfungsrecht verstößt.

Von Fall zu Fall bleibt aber rechtlicher Interpretationsspielraum und eine Anfechtung des Ablehnungsbescheids könnte funktionieren. Hierfür solltest du auf jeden Fall den Rat einer Anwältin oder eines Anwalts einholen.

Der Antrag wurde abgelehnt, weil nicht klar ist, um welche Prüfung es geht

Das sieht nach einem kleinen Formfehler aus! Es kann sehr gut sein, dass ein Widerspruch oder eine neue Antragsstellung zum Erfolg führt. Ich meine: Aufgeben verboten!

Aber wie geht es weiter, wenn Aufgeben für dich keine Option ist?

 

2. Versuch: Widerspruch einlegen

Du gibst dich nicht mit dem Ablehnungsbescheid zufrieden und möchtest dich gegen den Beschluss deines Prüfungsausschuss wehren? Na gut, dann aber richtig! Und zwar so:

Nachdem du die schriftliche Ablehnung deines Antrags erhalten hast, reichst du einen Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Dazu setzt du ganz klassisch einen Brief auf, teilst deinen Widerspruch mit und begründest, warum die Ablehnung ungerechtfertigt ist. Ein ganz einfaches Beispiel könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Beschluss zu meinem Antrag vom 11.11.2022 lege ich hiermit Widerspruch ein. Der Ablehnungsbescheid ist unbegründet und verletzt gem. §… meine Persönlichkeitsrechte blabla.
Beste Grüße
Batman

Generell ist es zu empfehlen ein Widerspruchsverfahren nur mit Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts einzuleiten. Mit Fachleuten an deiner Seite vermeidest du Fehler und bist um ein Vielfaches erfolgreicher! Außerdem musst du so keine nervigen Briefe schreiben und Paragraphen wälzen …

Einige Formalitäten sind bei dem Widerspruchsverfahren zu beachten:

  • Der Widerspruch muss in schriftlicher Form eingehen (eine E-Mail reicht nicht aus!)
  • Der Widerspruch muss fristgerecht eingereicht werden (die Frist steht in deiner Prüfungsordnung)
  • Der Widerspruch sollte begründet sein

Nachdem das Widerspruchsverfahren eingeleitet ist, wird dein Prüfungsausschuss auf dein Schreiben reagieren. Der angefochtene Beschluss wird dann nochmals geprüft und juristisch von deiner Hochschule bewertet. Dabei gibt es zwei Ausgangsmöglichkeiten:

  1. Der Prüfungsausschuss lehnt deinen Widerspruch ab: Erlass eines Widerspruchsbescheids
  2. Der Prüfungsausschuss hebt den Ausgangsbeschluss auf und gibt dir Recht

Für den Fall, dass Alternative 2 nicht eintrifft, kannst du nun entweder aufgeben und dich mit der Entscheidung abfinden oder zur nächst höheren Instanz weitergehen und Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

 

Wenn gar nichts mehr geht: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Sollte dein Prüfungsausschuss einen negativen Widerspruchsbescheid erlassen und deinem Antrag weiterhin nicht zustimmen, besteht für dich nur noch die Möglichkeit Klage einzureichen. Dies kann durchaus sinnvoll sein, wenn du objektiv gesehen klar im Recht bist oder sich die Entscheidung des Prüfungsausschusses in einer prüfungsrechtlichen Grauzone befindet.

Fakt ist: Die Entscheidung für eine Klage solltest du dir gut überlegen und dafür auf jeden Fall professionelle juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Oft werden solche Streitfälle sogar von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die Klage ist dann bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen. Die formellen Aspekte einer Klage kannst du in der sogenannten Rechtbehelfsbelehrung zu dem Widerspruchsbescheid nachlesen.

 

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Fazit

In diesem Artikel habe ich dir gezeigt, was du tun kannst, wenn dein Antrag von deinem Prüfungsausschuss abgelehnt wurde. Du beginnst mit einer gründlichen Analyse und kannst nach einer  Fehler- und Ursachenforschung die Ablehnungshintergründe klar benennen.

Auf dieser Basis entscheidest du dann, ob du die Ablehnung akzeptierst oder gegen den Beschluss vorgehen möchtest. Wenn du mit dem negativen Beschluss nicht einverstanden bist, reichst du in einem ersten Schritt Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein.

Sollte dies nicht funktionieren und dein Antrag wird immer noch nicht genehmigt, besteht für dich die Möglichkeit zu klagen. Mit der Unterstützung eines Rechtsexperten kannst du eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher.

    • Hallo Ramazan,

      das ist wahrscheinlich von Uni zu Uni, von Prüfungsausschuss zu Prüfungsausschuss und von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Es sollte in angemessener Zeit reagiert werden. Wenn du das Gefühl hast, dass es bei dir schon zu lange dauert, könnte es nützlich sein, mit einem Anwalt zu sprechen. Dieser kann dich über Verfahren und Fristen ganz genau aufklären.

      Alle Gute für dich!

      Tim

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