Rücktritt von einer Prüfung: Was du bei einem Prüfungsrücktritt beachten solltest

Tim Reichel

Bei einem Prüfungsrücktritt musst du einige inhaltliche und formale Aspekte beachten. Wie dein Rücktritt von einer Prüfung genehmigt wird, erfährst du hier.

Bild: Lukas / pexels.com

Der zentrale Bestandteil eines jeden Studiums sind die Prüfungen am Ende des Semesters. Strategisch gesehen geht es in jedem Semester nur darum, möglichst viele Prüfungen mit einer guten Note zu bestehen. Dementsprechend wichtig sind die Vorbereitungsphase und deine Leistung während der Prüfung.

Doch es gibt Phasen, in deinen deine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Sei es bedingt durch eine Krankheit oder deine persönliche Situation, die dich schwer belastet und ablenkt. In diesen Momenten solltest du keine Prüfung ablegen.

Aber was kannst du tun, wenn du dich bereits zur Prüfung angemeldet hast? Trotzdem mitschreiben? Gar nicht erst erscheinen? Nein. Die geschickteste Alternative stellt der Prüfungsrücktritt dar. Mit diesem administrativen Vorgang kannst du – wie der Name schon sagt – von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten. Du musst die Prüfung also nicht mehr absolvieren, bis du dich erneut anmeldest (oder angemeldet wirst).

Doch ganz so einfach ist die Sache nicht.

 

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Experteninterview zum Prüfungsrücktritt mit Rechtsanwalt Lars Brettschneider

Beim Prüfungsrücktritt müssen einige inhaltliche und formale Aspekte beachtet werden. Aus diesem Grund habe ich einen Rechtsexperten zu diesem Thema befragt. Was du bei einem Prüfungsrücktritt beachten solltest, erfährst du in diesem Experteninterview mit Rechtsanwalt Lars Brettschneider.

 

Hallo Herr Brettschneider, als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Prüfungsrecht kennen Sie sich bestens mit rechtlichen Fragen im Studium aus. Zum Einstieg: Was macht den Rücktritt von einer Prüfung so besonders?

Das Besondere an einem Prüfungsrücktritt ist, dass es einen solchen eigentlich gar nicht gibt. Soweit die Prüfungsordnung nicht ausnahmsweise die Möglichkeit vorsieht, die Prüfungsanmeldung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzunehmen, ist eine Prüfungsanmeldung verbindlich und eine Möglichkeit, es sich später nochmal anders zu überlegen, gibt es nicht.

Tritt der Prüfling nach Anmeldung zur Prüfung nicht an, gilt die Leistung als nicht erbracht, ist also mit 0 Punkten zu bewerten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Prüfling hierfür einen wichtigen Grund hat, er den Rücktritt ordnungsgemäß erklärt und dieser daher genehmigt wird.

 

Welche Gründe eigenen sich für einen Prüfungsrücktritt? Welche Gründe führen eher nicht zum Erfolg?

Es muss in der Person des Prüflings selber ein wichtiger Grund vorliegen, weshalb ihm unter Beachtung des Gebots der Chancengleichheit eine Prüfungsteilnahme nicht zugemutet werden kann. Das Gebot der Chancengleichheit verbietet es, einen Prüfling zur Teilnahme an der Prüfung zu zwingen, wenn sein Leistungsvermögen derart eingeschränkt ist, dass er seine ihn kennzeichnenden Leistungen nicht erbringen kann. Dies kann z.B. in Folge einer Erkrankung oder besonderer psychischer Belastungen der Fall sein.

Bei Erkrankungen ist aber zu beachten, dass Dauererkrankungen (z.B. bei Vorliegen einer Behinderung) nicht zu einem Rücktritt berechtigen, da ihr Vorliegen in diesem Falle zu der den Prüfling kennzeichnenden Leistungsfähigkeit gehört. In diesen Fällen kann gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich – z.B. eine Schreibzeitverlängerung oder die Zulassung eines Leseassistenten – bestehen.

Besondere psychische Belastungen können beispielsweise in Folge des Todes eines nahen Angehörigen oder eines Verkehrsunfalls bestehen. Man spricht bei Vorliegen eines dieser Merkmale davon, dass der Prüfling prüfungsunfähig ist und deshalb einen Anspruch auf Genehmigung seines Rücktritts hat. Nicht zur Prüfungsunfähigkeit hingegen führt das Vorliegen von Prüfungsangst, da es zur Prüfung dazu gehört, der besonderen Belastung gewachsen zu sein.

 

Welches ist das richtige Vorgehen, wenn Studierende von einer Prüfung zurücktreten wollen?

Bei Eintritt einer Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt der Rücktritt erklärt werden. Dies gilt sowohl bei einer Prüfungsunfähigkeit vor Prüfungsbeginn als auch erst recht bei Eintritt während der Prüfung, wenn also z.B. während einer Klausur plötzlich hohes Fieber auftritt. Unverzüglich bedeutet dabei ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie möglich.

Bekomme ich also in der Nacht vor der Prüfung eine Grippe, kann ich mich nicht am Morgen zunächst noch zur Prüfung schleppen, diese beginnen und dann nach einiger Zeit meinen Rücktritt erklären, weil ich merke, dass es doch nicht geht. Trete ich im prüfungsunfähigen Zustand zur Prüfung an, verzichte ich auf mein Rücktrittsrecht.

Etwas anderes gilt dann, wenn die Erkrankung morgens noch nicht zu schlimm ist und während der Prüfung sich so verschlimmert, dass ich prüfungsunfähig werde. Die Beweislast liegt hier allerdings bei dem Prüfling. Die Erklärung des Rücktritts muss dabei grundsätzlich persönlich und eindeutig erfolgen.

Außerdem muss der Rücktritt begründet werden. Es muss also mitgeteilt werden, weshalb man meint, prüfungsunfähig zu sein, wann dies eingetreten ist etc. Darüber hinaus muss man die geltend gemachten wichtigen Gründe, die zur Prüfungsunfähigkeit führen sollen, unverzüglich nachweisen. Soweit die jeweilige Prüfungsordnung dies erfordert, muss auch noch eine förmliche Genehmigung des Rücktritts beantragt werden.

 

Wie kann eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen werden?

Eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit weist man durch ein ärztliches Attest nach. Die meisten Prüfungsordnungen verlangen sogar die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes. Dabei muss das Attest zunächst beschreiben, welche Beeinträchtigung vorliegt und wie der Arzt dies ermittelt hat. Zudem muss beschrieben werden, wie sich dies auf die Prüfungsfähigkeit auswirkt, so dass diese entfällt.

Bei einem Rücktritt während der Prüfung muss das Attest zudem bescheinigen, dass die Prüfungsunfähigkeit erst während der Prüfung eingetreten ist. Ein einfacher ärztlicher Dreizeiler, in dem eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird, reicht also nicht aus.

Wenn ein amtsärztliches Attest erforderlich ist, rate ich immer, zunächst den eigenen Hausarzt aufzusuchen und sich von diesem die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen zu lassen. Mit diesem Attest empfiehlt es sich dann, zum Amtsarzt zu gehen.

 

Kann man auch noch nach Abschluss der Prüfung von der Prüfung zurücktreten?

Grundsätzlich nicht. Dies verbietet der Grundsatz der Chancengleichheit, da man sonst bei Prüfungsunfähigkeit erstmal antreten und schauen könnte, ob es nicht doch klappt. Dies würde dem prüfungsunfähigen Prüfling einen Chancenvorteil verschaffen.

Der Prüfling muss daher vor bzw. während der Prüfung entscheiden, ob die Voraussetzungen einer Prüfungsunfähigkeit vorliegen und er deshalb den Rücktritt erklären will.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Prüfungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Prüfung für den Prüfling nicht erkennbar war und er unverzüglich nach Erkennenkönnen den Rücktritt erklärt. Ein solcher Ausnahmefall kann z.B. bei psychischen Erkrankungen vorliegen.

 

Was können Studierende tun, falls ein Prüfungsrücktritt nicht von der Hochschule genehmigt wird?

Hier sprechen Sie das eigentliche Hauptproblem an. Häufig erfolgt die Entscheidung des Prüfungsamtes über die Genehmigung des Rücktrittes erst nach der Prüfung – insbesondere bei einem Rücktritt während der Prüfung. Für den Prüfling bedeutet dies, dass er den Rücktritt erklären und anschließend in der Hoffnung auf dessen Genehmigung der Prüfung fernbleiben muss.

Bleibt dann die Genehmigung aus, kann er hiergegen (ggf. nach Durchführung eines Widerspruchsverfahrens) vor das Verwaltungsgericht ziehen und das Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen eines Rücktritts gerichtlich klären lassen. Liegen diese vor, wird der Rücktritt nachträglich genehmigt. Liegen die Voraussetzungen aber nicht vor, wird die Prüfung bzw. der Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertet.

Bei einem Rücktritt vor Prüfungsbeginn kann man die gerichtliche Entscheidung gegebenenfalls in einem Eilverfahren noch vor der Prüfung erzielen.

 

Wann lohnt es sich, einen Anwalt zu engagieren?

Es lohnt sich bei einem Prüfungsrücktritt immer, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Anforderungen an die Prüfungsunfähigkeit sind so hoch, dass man möglichst frühzeitig professionell klären lassen sollte, ob diese vorliegen und was man zur Begründung der eigenen Prüfungsunfähigkeit vorträgt.

So stellt zwar Prüfungsangst keinen Rücktrittsgrund dar, häufig gelingt der Rücktritt aber bei richtiger Begründung dennoch. Daher empfehle ich, den Rechtsanwalt so früh wie möglich, also am besten noch vor Erklärung des Rücktritts, spätestens aber unmittelbar danach mit ins Boot zu holen.

 

Zum Abschluss: Können Sie sich an einen kuriosen Fall in Bezug auf einen Prüfungsrücktritt erinnern?

Ich hatte einmal einen Mandanten, der während einer Prüfung eine Panikattacke bekam und einfach wortlos den Klausurraum verließ. Ein Kommilitone erklärte der Aufsichtsperson später, dass es dem Mandanten nicht gut gegangen war.

Nach Abklingen der Attacke stellte sich der Mandant am nächsten Tag beim Amtsarzt vor und erhielt ein entsprechendes Attest, welches er unter schriftlicher Rücktrittserklärung bei der Uni einreichte. Diese berief sich darauf, dass die Erklärung zu spät erfolgt sei.

Mit vielen Gutachten haben wir damals im gerichtlichen Verfahren nachgewiesen, dass dem Mandanten wegen der Attacke selbst die frühere Erklärung „Ich trete zurück“ nicht möglich gewesen war.

 

Im Interview

Rechtsanwalt und Fachanwalt Lars Brettschneider

Lars Brettschneider ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Prüfungsrecht. Er ist unser Spezialist für Fragen zu den Themen Prüfungsrecht, Hochschulrecht und Schulrecht. Seit vielen Jahren vertritt Lars Brettschneider Studenten deutschlandweit in rechtlichen Angelegenheiten.

 

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Fazit

In diesem Artikel hat dich Rechtsanwalt Lars Brettschneider darüber aufgeklärt, was du meinem Prüfungsrücktritt beachten musst. Egal, um welche Prüfungsleistung es sich handelt: Wenn die nötigen Voraussetzungen vorliegen, kannst du von deinem Recht Gebrauch machen und von deiner Prüfung zurücktreten. Was du dabei beachten musst und wie dir ein spezialisierter Anwalt dabei helfen kann, hast du in diesem Artikel erfahren.

Zunächst solltest du prüfen, ob in deinem Fall triftige Gründe für einen Prüfungsrücktritt vorliegen. Sofern dies zutrifft, musst du deinen Rücktritt korrekt erklären und einige mögliche Prüfungsunfähigkeit nachweisen. Informiere dich dazu vorab bei deiner Hochschulverwaltung und lies die entsprechenden Abschnitte in deiner Prüfungsordnung nach.

Sollte dein Rücktrittsgesuch abgelehnt werden, kannst du dazu einen Widerspruch einlegen. Bleibt dieser Antrag ebenfalls erfolglos kannst du mithilfe eines Rechtsbeistands gegen die Entscheidung klagen. Die Erfolgsaussichten sind dabei gar nicht so gering, wie du vielleicht glaubst. Wichtig ist jedoch, dass du die Situation objektiv analysierst und mit dem richtigen Sachverstand angehst. Dabei kann dir ein professioneller Rechtsanwalt helfen, der über das nötige Fachwissen und wertvolle Erfahrungen verfügt.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher.

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