Beurlaubung vom Studium: Mit diesen 10 Begründungen kannst du ein Urlaubssemester beantragen

Tim Reichel

Ein Urlaubssemester muss bei deiner Hochschule beantragt und begründet werden. Und genau dabei passieren viele Fehler. In diesem Artikel zeige ich dir, wie du bei deinem Antrag vorgehen kannst und welche Begründungen gut funktionieren.

Bild: Mantas Hesthaven / unsplash.com

99 Prozent aller Studenten haben schon von der Möglichkeit eines Urlaubssemesters gehört – wissen aber nicht, wie sie es richtig einsetzen können. Und schon gar nicht, wie sie an eine Beurlaubung kommen. Dabei ist ein Urlaubssemester mehr als ein halbes Jahr ohne Vorlesungen, Prüfungen und studentische Pflichten. Ein Urlaubssemester ist ein strategisches Werkzeug, das jeder Student kennen und bedienen können sollte.

Richtig eingesetzt, liefert dir ein Urlaubssemester das, was du im Studium phasenweise am meisten vermisst: Freiheit.

Durch die Beurlaubung von deinem Studium kannst du Dinge tun, für die du ansonsten keine Zeit hättest. Während eines Urlaubssemesters kannst du zum Beispiel im Ausland studieren, ein Praktikum machen oder dich um dein Kind kümmern. Und das alles, ohne dass du über die Regelstudienzeit hinaus studierst.

Wie das funktioniert und mit welchen Begründungen du ein Urlaubssemester beantragen kannst, zeige ich dir in diesem Artikel.

 

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Was ist ein Urlaubssemester?

Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums für die Dauer eines Semesters. Diese Beurlaubung muss bei deiner Hochschule beantragt und von ihr genehmigt werden – erst dann zählt ein studienfreies Semester offiziell als Urlaubssemester. Die Bezeichnung „Urlaubssemester“ hat dabei wenig mit dem bekannten Begriff „Urlaub“ zu tun, denn die freigestellte Zeit darf nicht für entspannte Erholungspausen oder abenteuerlustige Reisen genutzt werden.

Ein Urlaubssemester dient vielmehr dem Zweck, eine Studienzeitverlängerung zu vermeiden. Falls ein Student also nicht in der Lage sein sollte, sein Studium planmäßig fortzusetzen und deshalb zeitliche Probleme bekommt, kann eine Beurlaubung beantragt werden. Die Vorteile eines solchen Urlaubssemesters schauen wir uns jetzt etwas genauer an.

 

Vorteile eines Urlaubssemesters

Während einer Beurlaubung vom Studium läuft deine offizielle Studiendauer nicht weiter. Das heißt: Ein Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gewertet und demzufolge auch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Das bringt einige Vorteile mit sich:

  • Es wird keine Studienzeitverlängerung verursacht.
  • Dein Studienplatz bleibt reserviert.
  • Dein Prüfungsanspruch bleibt bestehen.
  • Einige studentische Rechte und Ansprüche bleiben erhalten.
  • Auslands-BAföG kann beantragt werden.

Falls du dein Studium also unterbrechen möchtest (oder musst), könnte ein Urlaubssemester eine interessante Alternative für dich darstellen. Allerdings solltest du dabei auch die negativen Aspekte dieser Regelung miteinkalkulieren.

 

Risiken eines Urlaubssemesters

Grundsätzlich sind die Risiken eines Urlaubssemesters überschaubar. Dennoch solltest du sie bei deiner Planung auf dem Schirm haben, damit du keine bösen Überraschungen erlebst. Folgendes solltest du beachten:

  • Du beendest dein Studium ein Semester später.
  • Du erhältst kein „normales“ BAföG.
  • Du darfst nicht als Werkstudent arbeiten.
  • Du greifst in deinen Studienplan bzw. in den Rhythmus deines Studiums ein.
  • Dein Antrag auf Beurlaubung kann abgelehnt werden.

Damit der letzte Punkt keine große Rolle für dich spielt, habe ich diesen Artikel für dich geschrieben. Und im nächsten Schritt zeige ich dir, wie du ein Urlaubssemester erfolgreich beantragen kannst.

 

So kannst du ein Urlaubssemester beantragen

Ein Urlaubssemester musst du typischerweise direkt bei den zentralen Einrichtungen deiner Hochschule beantragen. Fachstudienberatung, Prüfungsausschuss und International Office sind in der Regel nur beratend tätig, entscheiden aber nicht direkt über deinen Antrag. Die meisten Hochschulen stellen Formulare und Leitfäden für die Beantragung bereit – du musst dich also nur durch die Dokumente arbeiten und nicht selbst einen Antrag zu Papier bringen.

Falls du dennoch einen freien Text formulieren musst, kannst du dich an diesem Artikel orientieren.

Was du in jedem Fall in deinem Antrag berücksichtigen musst, ist eine Begründung. Mehr noch: Die Begründung ist der wichtigste Teil in deinem Antrag, denn mit deinem Grund steht fällt die Genehmigung deines Urlaubssemesters. Und damit du auf keine fadenscheinigen Ich-habe-Bauchweh-und-brauche-daher-Urlaub-Begründungen zurückgreifen musst, habe ich zehn Gründe mit hohem Erfolgspotenzial für dich herausgesucht.

 

10 Begründungen für ein Urlaubssemester

Eine Sache noch vorab: In Bezug auf Urlaubssemester gibt es von Hochschule zu Hochschule große Unterschiede. Einige entscheiden sehr restriktiv, während andere fast jeden Antrag durchwinken. Dementsprechend fällt auch die Beurteilung der folgenden Begründungen aus. Informiere dich daher auf jeden Fall zusätzlich bei deiner Hochschule und bringe in Erfahrung, welche Begründungen für ein Urlaubssemester in Betracht kommen.

Im deutschlandweiten Schnitt gibt es dennoch einige Begründungen, die sehr gut funktionieren. Diese zehn Gründe kannst du für ein Urlaubssemester anführen:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
  • Kindeserziehung
  • Pflege von Angehörigen
  • Studium im Ausland (Auslandssemester)
  • Gremienarbeit
  • Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst
  • Praktikum
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe
  • Wirtschaftliche Notlage

Im Folgenden werde ich die einzelnen Begründungen kurz erläutern und einordnen.

 

Krankheit

Bei vorübergehenden, aber längerfristigen Erkrankungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen kannst du dich von deinem Studium beurlauben lassen. Dazu zählen nicht nur körperliche Blessuren, sondern auch psychische Krankheiten, wie z.B. Depressionen oder Angststörungen. Für deinen Antrag ist es wichtig, dass du dir deine Erkrankung schriftlich von einem Arzt bestätigen lässt.

 

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Gleiches gilt (auch wenn der Vergleich nur mäßig erfüllt ist) auch für Schwangerschaften. Sollte die Endphase deiner Schwangerschaft also mitten in dein Semester fallen oder mit deiner Prüfungsphase kollidieren, kannst du dich vorher vom Studium beurlauben lassen. Das gilt auch für die Zeit nach der Geburt. Zudem geht die sogenannte „Elternzeit“ als erfolgreiche Begründung für ein oder zwei Urlaubssemester durch. Als Nachweis dafür verlangen Hochschulen häufig die Geburtsurkunde des Kindes.

 

Kindeserziehung

Für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder kannst du die Begründung „Kindererziehung“ in deinem Antrag anführen. Gelegentlich musst du zusätzlich zur Geburtsurkunde noch beschreiben, warum die Erziehung von dir persönlich erbracht wird.

 

Pflege von Angehörigen

Ebenso hast du Anspruch auf ein Urlaubssemester, wenn du in die Pflege eines nahen Familienangehörigen eingebunden bist. Häufig musst du neben einer groben Tätigkeitsbeschreibung die Einstufung zur Pflegestufe vorlegen, damit deine Hochschule diese Begründung akzeptiert.

 

Studium im Ausland (Auslandssemester)

Zur Förderung der Mobilität von Studierenden und zur Festigung internationaler Kooperationen wird ein Auslandssemester an einer anderen Hochschule häufig als Begründung für ein Urlaubssemester anerkannt. Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen können dann nachträglich für dein Studium in Deutschland anerkannt werden (Wie das funktioniert, zeige ich dir in diesem Artikel). Für die Beantragung deines Urlaubssemesters musst du in der Regel die Zulassung an der Gasthochschule im Ausland vorlegen.

 

Gremienarbeit

Solltest du dich hochschulpolitisch engagieren und in eine arbeits- bzw. zeitintensive Position gewählt worden sein, kannst du dich für die Dauer deines Mandats vom Studium beurlauben lassen. Diese Begründung wird nicht von allen Hochschulen positiv bewertet und hat meist nur bei großen Ämtern (AStA-Vorsitz o.ä.) das nötige Gewicht. Falls du also als dritter Vertreter des zweiten Kassenwarts deiner Fachschaft gewählt wurdest, kannst du dir den Antrag mit dieser Begründung sparen.

 

Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst

Für bundesweite Organisationen wie den Wehrdienst oder den Bundesfreiwilligendienst kannst du dich ebenfalls von deinem Studium beurlauben lassen. Je nach Hochschule ist die Anzahl der Urlaubssemester in diesen Fällen beschränkt – informiere dich also, wie die Situation an deiner Uni aussieht. Außerdem benötigst du eine offizielle Bescheinigung für deine Teilnahme, damit dein Urlaubsantrag genehmigt wird.

 

Praktikum

Für Praktika im In- und Ausland, die deinem „Studienziel dienen“ (so lautet die allgemeine Beschreibung vieler Hochschulen) kannst du dich vom Studium beurlauben lassen. Auf diese Weise möchten die Hochschulen Anreize für das Sammeln praktischer Erfahrungen setzen und gleichzeitig verhindern, dass dir der Betrieb deines Onkels ein freies Semester schenkt. Passend zu dieser Begründung musst du eine Praktikumsbescheinigung des entsprechenden Unternehmens bei der Beantragung einreichen.

 

Verbüßung einer Freiheitsstrafe

Wenn du im Gefängnis bist, kannst du nicht studieren. Und weil das schon schlimm genug ist, kannst du dich in diesem Fall von deinem Studium beurlauben lassen. Neben deinem Antrag solltest du deiner Hochschule eine Bescheinigung deiner Strafe zukommen lassen.

 

Wirtschaftliche Notlage

Einige Hochschulen gewähren ihren Studenten auch dann ein Urlaubssemester, wenn sich diese in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und aufgrund dessen nicht regulär studieren können. In solchen Fällen reicht häufig eine genaue Beschreibung der persönlichen Situation, in der du glaubhaft machen musst, warum dein Fokus nicht auf deinem Studium liegt.

 

Fristen und Formalitäten

Das Verfahren rund um dein Urlaubssemester ist sehr bürokratisch. Aus diesem Grund solltest du dich exakt an die vorgegebenen Formalitäten und Fristen halten. Die rechtlich verbindlichen Texte zur Beurlaubung an deiner Hochschule findest du entweder in deiner Studienordnung oder in der Einschreibeordnung. Dort werden auch die Fristen und die Anzahl von möglichen Urlaubssemstern festgelegt. Rechtliche Anspruchsgrundlagen findest du im Hochschulgesetz des entsprechenden Bundeslandes.

Sollte deine Hochschule Antragsformulare zur Verfügung stellen oder Vorgaben zur Form der Antragsstellung machen: Halte dich strikt daran! Kleine Formfehler können die Genehmigung deines Urlaubssemesters ansonsten verzögern oder sogar unmöglich machen. Außerdem solltest du dich streng an die vorgegebenen Fristen halten. Viele Hochschulen fahren eine Null-Toleranz-Politik gegenüber zu spät eingereichten Anträgen und lehnen die Beurlaubung dann konsequent ab.

Wie du dich prinzipiell gegen einen abgelehnten Antrag wehren kannst, zeige ich dir in diesem Artikel.

 

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Fazit

Ein Urlaubssemester ist eine sehr angenehme und hilfreiche Konstruktion, um eine drohende Studienzeitverlängerung zu vermeiden. Eine Beurlaubung vom Studium muss allerdings bei deiner Hochschule beantragt und begründet werden. Und genau an dieser Stelle passieren viele unnötige Fehler. Daher habe ich dir in diesem Artikel gezeigt, welche Begründungen du für dein Urlaubssemester nutzen kannst.

Informiere dich in jedem Fall zusätzlich bei deiner Hochschule, welche Begründungen akzeptiert werden – und welche nicht. Die Antragsverfahren werden in Deutschland sehr unterschiedlich geführt, was dazu führt, dass nicht jede der genannten Begründung an deinem Studienort sinnvoll sein muss. Aber mit einer gründlichen Recherche auf der Webseite deiner Uni und in deiner Prüfungsordnung kannst du diese Unklarheiten beseitigen.

Wenn du diese Punkte beachtest, brauchst du dir keine Sorgen um deinen Antrag zu machen. Dein Urlaubssemester kann kommen.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher.

  • Hallo Herr Reichel, ich verstehe nicht genau wieso sich die Studienzeit nicht verlängert wenn man ein Urlaubssemester beantragt. Heißt es dann dass man trotzdem die Prüfungen mitschreibt?

    • Hey Mara,

      kleines Missverständnis: Die Brutto-Studienzeit verlängert sich natürlich durch ein Urlaubssemester – das heißt: Unterm Strich studierst du etwas länger, weil du dein Studium ja durch den „Urlaub“ unterbrichst und anschließend wieder aufnimmst. Die Netto-Studienzeit – die sogenannte „Regelstudienzeit“ – verlängert sich hingegen nicht, weil ein Urlaubssemester nicht als Fachsemester zählt.

      Beispiel: Du bist insgesamt 7 Semester an der Uni. Ein Semester (zum Beispiel das vierte) davon hast du als Urlaubssemester genutzt. Auf deinem späteren Zeugnis stünde dann, dass du 6 Semester lang studiert hast.

      Alles klar?

      Liebe Grüße
      Tim

  • Hallo Herr Reichel,

    bei der Pflege eines Angehörigen meinten Sie, dass man die Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorlegen muss, heißt dies, dass ich eine ärztliche Bescheinigung abgeben muss, oder einfach nur angeben, dass ein Großelternteil von mir einer bestimmten Stufe der Pflegebedürftigkeit entspricht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Tiago

    • Hallo Tiago,

      die Nachweispflicht kann je nach Hochschule und Behörde unterschiedlich sein. Vielleicht kannst du einfach bei der Verwaltungseinheit deiner Hochschule nachfragen – ich kann es dir im Allgemeinen nicht verbindlich sagen.

      Liebe Grüße
      Tim

  • Guten Tag Herr Reichel,

    vielen Dank für den Artikel. Ich habe diesbezüglich noch eine Frage zu dem Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst. Wenn ich für 11 bis 12 Monate während dem Studium zu der Bundeswehr möchte, um mein freiwilligen Wehrdienst zu leisten (um dieses dumme Online Studium zu umgehen während Corona), sollte ich mich dann zuerst bei der Bundeswehr bewerben und dann mit der Bestätigung den Antrag auf Beurlaubung stellen, oder würden Sie es zuerst einmal bei dem Studierendensekretariat abklären, ob die Beurlaubung in diesem Fall überhaupt möglich wäre, bevor ich mich bei der Bundeswehr bewerbe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

    • Hey Markus,

      in dem Fall würde ich zuerst mit dem Studierendensekretariat Kontakt aufnehmen und unverbindlich nachfragen, welches Vorgehen sinnvoll ist. es ist durchaus möglich, dass Hochschule in diesem Punkt unterschiedlich entscheiden.

      Liebe Grüße
      Tim

    • Hallo Hashemi,

      das kommt auf die Fristen an deiner Hochschule an. Eine Beurlaubung für ein bestimmtes Semester ist in der Regel nur bis zu einem gewissen Stichtag möglich. Schau dir dazu am besten die Infos auf der Website deiner Hochschule an oder nimm Kontakt zu deinem Studierendensekretariat auf.

      Liebe Grüße
      Tim

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