Was du tun kannst, wenn du deinen Drittversuch endgültig nicht bestanden hast

Tim Reichel

Der Drittversuch ist der letzte Prüfungsversuch, bevor du exmatrikuliert wirst. Was du tun kannst, wenn du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast...

Bild: Sydney Sims / unsplash.com

Es sollte nicht sein.

Enttäuscht räumst du deinen Schreibtisch. Mit einem Klick schließt du das Browserfenster mit den Klausurergebnissen. Die 5,0 neben deiner Matrikelnummer ist noch markiert. Ein letztes Mal blätterst du durch den Ordner mit den Lernunterlagen, bevor du ihn in den Müllsack fallen lässt. Dein Studium ist vorbei. Es sollte nicht sein. Um genau zu sein, sollte es diese eine Prüfung nicht sein. Du warst nicht schlecht vorbereitet, aber am Ende hat es nicht gereicht. Leider zum dritten Mal – und deswegen ist jetzt Schluss.

Der Drittversuch ist für viele Studenten die letzte Chance, eine Prüfung im Studium doch noch zu bestehen. Scheitern sie folgt die Exmatrikulation. Der Traum vom Studienabschluss platzt und der angepeilte Karriereweg löst sich in Luft auf. Dementsprechend schwer lastet der Druck auf den Schultern der Prüflinge vor dem besagten Drittversuch. Doch dieser Zustand ist nichts verglichen mit der schlechten Stimmung, die nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung aufkommt.

Verständlich – allerdings bedeutet ein negativer Drittversuch nicht das Ende deiner Hochschulkarriere. Es gibt immer noch Möglichkeiten, wie du dein Studium fortsetzen oder eine gleichwertige Alternative finden kannst. Welche Optionen dir zur Verfügung stehen und wie du dabei am besten vorgehen kannst, zeige ich dir in diesem Artikel.

 

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Wann ist eine Prüfung endgültig nicht bestanden?

Bevor es ans Eingemachte geht, müssen wir ein paar Basics klären, damit du deine Situation richtig einordnen kannst. Lass uns ganz einfach anfangen: Dein Studium besteht aus verschiedenen Fächern, die in so genannten Modulen zusammengefasst sind. Jedes Modul ist mit einer Prüfung verbunden, die du bestehen musst – ansonsten wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und kannst deinen Studiengang nicht erfolgreich abschließen.

Für jede (Teil-)Prüfung steht dir eine gewisse Anzahl an Versuchen zur Verfügung. Solltest du eine Prüfung also nicht direkt bestehen, darfst du sie wiederholen. Eine (Modul-)Prüfung ist erst dann endgültig nicht bestanden, wenn du sie auch in der letzten Wiederholung nicht bestehst. Die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche ist in deiner Prüfungsordnung festgeschrieben und liegt in der Regel bei zwei oder drei je Prüfung.

Wichtig ist dabei, dass du auf die genaue Bezeichnung achtest und dich nicht verwirren lässt: Der erste Wiederholungsversuch ist insgesamt der zweite Prüfungsversuch; ein zweiter Wiederholungsversuch ist insgesamt der dritte Prüfungsversuch und so weiter. An dieser Stelle geraten viele Studenten durcheinander und verwechseln Prüfungsversuch mit Wiederholungsversuch. Deswegen solltest du die Regelungen deiner Prüfungsordnung genau kennen und dir deiner Lage bewusst sein.

 

Was passiert, wenn du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast?

Mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Modul ist zwangsläufig auch die Abschlussprüfung (zum Beispiel die Bachelor- oder Masterprüfung) des Studiengangs endgültig nicht bestanden. Dein Studium wird dadurch vorzeitig beendet und du wirst exmatrikuliert. Aber: Je nach Hochschule und Studiengang gilt dies unter Umständen nur für Pflichtmodule.

Das endgültige Nichtbestehen eines Wahlmoduls oder einer Teilprüfung innerhalb eines Wahlbereichs würde demnach nicht zur Exmatrikulation führen. Dein Studium wird erst dann abgebrochen, wenn du alle Module innerhalb der Wahlmöglichkeiten im letzten Prüfungsversuch nicht bestehst – es sei denn, deine Prüfungsordnung legt etwas anderes fest. Gleiches gilt für Ergänzungsmodule oder freiwillig belegte Nebenfächer, die nicht zwangläufig in deinem Studienverlaufsplan vorgesehen sind.

Es sind also nicht alle Prüfungen von gleicher Relevanz. Bestehst du einen verbindlichen Drittversuch nicht, verlierst du den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht mehr weiter studieren. Dein Prüfungsamt wird dir in der Folge einen entsprechenden Bescheid zustellen und die Exmatrikulation einleiten.

 

Drittversuch nicht bestanden? Das kannst du jetzt tun!

Die offiziellen Regelungen deiner Hochschule sind eindeutig: Drittversuch nicht bestanden = Exmatrikulation. Doch so verbindlich, wie die Gesetzestexte klingen, sind sie nicht. Solltest du deinen Drittversuch bzw. den letzten Prüfungsversuch nicht bestehen, muss deine akademische Laufbahn nicht vorbei sein. Es gibt ein paar Möglichkeiten, die du kennen solltest. Dazu eine kurze Übersicht.

Diese Optionen hast du:

  • Prüfungsordnung lesen
  • Prüfungseinsicht
  • Zusätzlicher Wiederholungstermin (Härtefallantrag)
  • Mündliche Ergänzungsprüfung
  • Prüfung substituieren
  • Hilfe wahrnehmen
  • Widerspruch einlegen
  • Prüfung juristisch anfechten
  • Studiengangswechsel
  • Hochschulwechsel
  • Hilfe suchen

Sehen wir uns diese Punkte nun etwas genauer an.

 

Prüfungsordnung lesen

Der erste Schritt nach einem nicht bestandenen Drittversuch besteht darin deine Prüfungsordnung zu lesen. Selbst dann, wenn du deine Studienordnung bereits kennst, ist eine genaue Lektüre zu diesem Zeitpunkt zwingend erforderlich. Der Grund: In der Prüfungsordnung sind alle Regeln deines Studiengangs definiert – und zwar verbindlich. Und dazu gehören auch die genauen Prüfungsregelungen und deren Rahmenbedingungen.

Nur wenn du die Prüfungsverfahren im Detail verstanden hast, kannst du deine Lage korrekt bewerten und Handlungsmöglichkeiten abschätzen. Deine Prüfungsordnung bildet deine prüfungsrechtliche Anspruchsgrundlage. Neben der exakten Anzahl an Prüfungsversuchen, solltest du auch die Prüfungsbeschreibungen, Fristen für Widersprüche und zuständige Anlaufstellen innerhalb deiner Hochschule genau studieren.

 

Prüfungseinsicht wahrnehmen

Viele Studenten geben nach einem nicht bestandenen letzten Prüfungsversuch viel zu früh auf. Sie nehmen das Prüfungsergebnis kampflos hin und schließen im Moment der Notenbekanntgabe mit ihrem Studium ab. Doch das ist zu früh. In jedem Fall solltest du zumindest die Prüfungseinsicht wahrnehmen und dir deine Prüfung samt Bewertung ansehen. Erstens hast du nichts zu verlieren (außer vernachlässigbar wenig Zeit) und zweitens findest du möglicherweise Korrekturfehler, dir zusätzliche Punkte und damit vielleicht eine rettende 4,0 bringen.

Gehe die Einsicht daher mit Bedacht an und arbeite dich sorgfältig durch deine Prüfungsunterlagen. Erstelle ein eigenes Gutachten der Korrektur oder fertige eine Kopie der Prüfungsunterlagen an falls dieses Vorgehen an deiner Hochschule zulässig ist. Wenn die Möglichkeit besteht: Sprich mit dem Prüfer oder dem Aufsichtspersonal über die Bewertung. Beseitige Unklarheiten und versuche, den Bewertungsspielraum für zusätzliche Punkte zu hinterfragen. Weise auch darauf hin, dass es sich um deinen Drittversuch handelt. Aber: Plumpes Feilschen funktioniert in der Regel gar nicht gut.

 

Zusätzlicher Wiederholungstermin (Härtefallantrag)

Die Anzahl der möglichen Wiederholungen einer Prüfung sind zwar durch die jeweilige Prüfungsordnung vorgegeben, doch einige Hochschulen gewähren im Einzelfall zusätzliche Wiederholungstermine. Diese Zusatztermine müssen in der Regel gesondert beantragt werden – in Form eines sogenannten Härtefallantrags. Dieser ist nichts anderes als ein Antrag an deinen Prüfungsausschuss, in dem du begründen musst, warum die Sonderregelung für dich aktiviert werden sollte.

Informiere dich in einem ersten Schritt darüber, ob deine Hochschule diese Möglichkeit bietet und welche Formalitäten zu berücksichtigen sind. Danach solltest du kritisch prüfen, ob in deinem Fall ein Härtefall bzw. eine Ausnahmesituation für einen weiteren „Drittversuch“ vorliegt. Danach formulierst du den Antrag und lieferst eine triftige Begründung, warum deinem Antrag entsprochen werden sollte. Krankheiten, persönliche Unglücksfälle oder familiäre Probleme, die Einfluss auf deine Leistungsfähigkeit während der Prüfung hatten, werden häufig als Begründung akzeptiert.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Neben einem zusätzlichen (schriftlichen) Wiederholungstermin existiert an einigen Hochschulen die Möglichkeit zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung (als Drittversuch). Diese Prüfungsform ist selten und stellt eher eine Ausnahme in Deutschland Hochschullandschaft dar. Informiere dich daher zunächst, ob diese Option in deinem Studiengang besteht und unter welchen Umständen du einen Anspruch darauf hast.

Bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung wirst du auf Bestehen oder Nichtbestehen geprüft. Das heißt in Noten: 4,0 oder 5,0. Die Prüfung findet unregelmäßig und üblicherweise nach Absprache mit dem Modulprüfer statt. Die inhaltliche Ausgestaltung einer mündlichen Ergänzungsprüfung ist variabel. Daher solltest du dich um ein Vorgespräch mit deinem Prüfer bemühen und um eine Stoffeingrenzung bitten, damit du die Schwerpunkte besser abschätzen kannst.

 

Prüfung substituieren

Am Anfang des Artikels habe ich dir erklärt, dass Wahlmodule und Zusatzfächer von der Drittversuch-Regelung ausgenommen werden können. An einigen Hochschulen ist dieser Sonderfall auch für Pflichtmodule möglich – allerdings nur in Form eines prüfungsrechtlichen Tricks. Gefühlt funktioniert er in einem von 10.000 Fällen und er geht so: Solltest du eine Pflichtprüfung endgültig nicht bestanden haben, stellst du einen Antrag an deinen Prüfungsausschuss und bittest um eine Substitutionsmöglichkeit für das entsprechende Modul.

Du beantragst also eine Änderung der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Struktur und verwandelst damit ein Pflichtmodul in ein Wahlmodul à la „Ich beantrage, anstelle von Modul A Modul B belegen zu dürfen, weil…“ Sollte zudem ein missglückter Drittversuch für Wahlmodule in deinem Studiengang unerheblich sein, kannst du dein Studium fortsetzen und dich in dem „neuen“ Modul B prüfen lassen. Dieses Vorgehen ist bürokratisch, langwierig und unsicher. Als ich davon las, glaubte ich es nicht, weil ich mich mit Prüfungsordnungen, Hochschulrecht und all diesem Kram gut auskenne. Etwas Vergleichbares hatte ich noch nie zuvor gesehen. Aber vielleicht nutzt dir dieser exotische Tipp.

 

Widerspruch einlegen

Solltest du der Meinung sein, dass im Rahmen deines letzten Prüfungsversuchs etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kannst du einen Widerspruch gegen die Prüfung einlegen. Dies geschieht in Form eines Antrags an den Prüfungsausschuss, in welchem du eine Neuansetzung bzw. eine Wiederholung des Prüfungsversuchs beantragst. Wird deinem Antrag stattgegeben, gilt der Fehlversuch nicht und du darfst die Prüfung erneut absolvieren.

Generell kannst du sowohl gegen das Prüfungsverfahren (Organisation, Durchführung etc.) als auch gegen die Bewertung deiner Leistung Widerspruch einlegen. Entscheidend für deine Erfolgsaussichten ist die angeführte Begründung: Nur, wenn du einen sinnvollen, triftigen Grund anbringst, warum dein Prüfungsversuch nicht zählen sollte, wird der Prüfungsausschuss deinem Antrag folgen und du darfst die Prüfung wiederholen. Beachte dabei die Widerspruchsfristen deiner Hochschule und lass dich ggf. juristisch beraten, damit du keine Formfehler begehst.

 

Prüfung juristisch anfechten (Klage)

Falls dein Widerspruch erfolglos geblieben ist, kannst du Rechtsmittel gegen die Entscheidung deines Prüfungsausschusses einlegen und gegen den Ablehnungsbescheid klagen. Alle relevanten Fristen und die zuständigen Institutionen teilt dir deine Hochschule über eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung mit. In der Regel ist das örtliche Verwaltungsgericht für das Klageverfahren zuständig.

Generell kannst du deine Prüfung immer anfechten, wenn diese unter fehlerhaften Bedingungen abgelaufen ist, Fehler bei der Korrektur vorliegen oder die Bewertung des Prüfers unfair ist. Die Erfolgsaussichten lassen sich hierbei jedoch nur im Einzelfall beurteilen und es ist ratsam einen Anwalt als juristischen Beistand zu engagieren. Dieser kann deine Situation von Beginn an objektiv einschätzen, kennt mögliche Schwachstellen im Prüfungsverfahren und kann deine Rechte optimal vertreten. Möglicherweise lohnt sich diese Investition für dich.

 

Studiengangswechsel

Wie eingangs erwähnt, verlierst du in der Regel durch einen nicht bestandenen Drittversuch den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht weiter studieren. Das bedeutet aber nicht, dass du keinen anderen Studiengang studieren darfst. Ein Studiengangswechsel stellt demnach eine ernsthafte Option für dich dar. Entscheidend ist an dieser Stelle das Modul, welches du endgültig nicht bestanden hast. Als Daumenregel gilt: Die Einschreibung in einen Studiengang, in dem das besagte Modul nicht (als Pflichtfach) vorkommt, ist für dich weiterhin möglich.

Warum nur als Daumenregel? Weil die Bewertung, ob ein Modul aus Studiengang X mit einem Modul aus Studiengang Y übereinstimmt, sehr unterschiedlich ausfallen kann. Und das je Bundesland, Hochschule und Studiengang. Die inhaltliche Äquivalenz zweier Module wird im Einzelfall geprüft und hängt damit von der subjektiven Einschätzung der jeweiligen Kontrollinstanz ab. So kann es beispielsweise vorkommen, dass in einem Fall die Module „Mathematik I“ und „Grundlagen der Mathematik“ nicht als inhaltlich gleichwertig angesehen werden, während in einem anderen Fall die Module „Chemie“ und „Thermodynamik“ sehr wohl als äquivalent durchgehen. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als eine individuelle Prüfung für jede Wechseloption durchführen zu lassen.

 

Hochschulwechsel

Sollte ein Wechsel innerhalb deiner Hochschule nicht möglich sein, besteht immer noch die Option, an einer anderen Hochschule weiter zu studieren. Dabei wird auf gleiche Weise wie bei einem Studiengangswechsel geprüft, ob durch das endgültige Nichtbestehen eines Moduls dein Prüfungsanspruch erloschen oder weiterhin vorhanden ist. Es kommt häufig vor, dass ähnlich klingende Module von Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern inhaltlich anders bewertet werden.

Der organisatorische Aufwand ist bei einem Hochschulwechsel besonders hoch und es ist keinesfalls sicher, dass deine bereits bestandenen Module vollständig anerkannt werden. Das heißt: Einige Prüfungen wirst du unter Umständen erneut ablegen müssen – und dadurch verlierst du Zeit. Außerdem können die Bewerbungsfristen je Hochschule und Hochschultyp (Uni, FH usw.) stark variieren, was dich im schlimmsten Fall wieder ein Semester kosten könnte. Plane einen Hochschulwechsel daher frühzeitig ein, achte auf Fristen und Formalitäten und fahre am besten mehrgleisig, indem du dich für mehrere Studiengänge bewirbst.

 

Hilfe suchen

Viele Studenten fühlen sich nach einem negativen Drittversuch alleingelassen. Sie wissen nicht, an wen sie sich wenden und um Hilfe bitten können – und das, obwohl es an deiner Hochschule zahlreiche Einrichtungen gibt, die dich in dieser Lage unterstützen. Nach deinem Prüfungsversuch solltest du zuerst mit deiner (Fach-)Studienberatung sprechen. Zusammen könnt ihr die Situation analysieren und mögliche Optionen durchgehen. Außerdem kannst du dich bei dieser Gelegenheit nach Erfahrungswerten und Erfolgsaussichten der jeweiligen Handlungsalternativen erkundigen.

Neben der Studienberatung kannst du dich auch mit deinem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen und dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Zudem stehen dir das Studentenwerk deiner Hochschule sowie der AStA und möglicherweise auch deine Fachschaft als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben diesen Hochschuleinrichtungen kannst du natürlich auf private (kostenpflichtige) Angebote zurückgreifen und beispielsweise einen Anwalt dazu beauftragen, deine Studienlaufbahn zu retten.

 

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Fazit

Ein nicht bestandener Drittversuch ist ein harter Rückschlag. Die Situation ist eine mentale Belastung und stellt viele Studenten vor große Schwierigkeiten. Es ist keine Kleinigkeit, nach der du dich kurz schütteln und dann ganz normal weitermachen kannst. Doch so endgültig wie die Lage auf den ersten Blick scheint, ist sie nicht.

Je nach Sachlage und Hochschule hast du einige Möglichkeiten, deine Prüfung ein weiteres Mal zu wiederholen oder zu ersetzen (obwohl es der Drittversuch war). Sollte dies nicht möglich sein, kannst du immer noch den Studiengang oder die Hochschule wechseln und auf diese Weise ein anderes Studium beginnen. Du stehst nicht alleine da, sondern kannst auf kostenlose Hilfsangebote deiner Hochschule zurückgreifen oder einen juristischen Beistand organisieren.

Wichtig ist, dass du nach einem erfolglosen Drittversuch ruhig bleibst und deine Lage nüchtern analysierst. Verschaffe dir einen Überblick über deine Möglichkeiten und wäge deine Handlungsoptionen klug ab. Dazu gibt es keine allgemeingültige Strategie, weil sich die Hochschulgesetze landesweit stark unterscheiden und die einzelnen Studiengänge zu verschieden sind.

Wenn du deinen Drittversuch nicht bestanden hast, hast du also ein individuelles Problem – aber kein unlösbares.

Tim Reichel


Dr. Tim Reichel ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über 10 Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher.

  • Hallo Tim,
    ich schreibe den Kommentar, weil ich aus Erfahrung spreche und nach einem 3. Fehlversuch gewechselt habe (und inzwischen erfolgreich einen Abschluss habe). Deine Punkte sind gut, jedoch ist eine Anfechtung der Prüfung schwierig bis nicht möglich. Die meisten Unis bieten eine für Studenten kostenfreie juristische Beratung an. Meist ist es erfolgreicher Verfahrensfehler in dem Prüfungsablauf anzufechten, als die Prüfung inhaltlich. Da versucht man gegen Hochschulpolitische Interessen anzukämpfen.
    Was vielleicht den Artikel noch ergänzen würde: Fehlschläge gehören im Leben dazu. Wir lernen nur effektiv aus Fehlern. Sich mit dem eigenen Versagen objektiv jetzt auseinander zu setzen bringt einen charakterlich immer auf eine neue Stufe. Fehler passieren und dann heißt es „aufstehen, Krone richten, weiter gehen“.
    Einen Studiengang zu vergeigen ist kein Weltuntergang. Ich kenne aber einige Freunde, die depressiv deswegen worden. Lasst euch nicht von einem falschen Elitedenken einlullen. Auch wenn die Uni manchmal einseitig oder nicht berät in dieser Hinsicht, es gibt mehr Optionen:
    – Studienfachwechsel (ideal innerhalb der Fakultät wegen Anerkennung. Aber einen deutlichen Zeitverzug werdet ihr trotzdem haben.)
    – Hochschulwechsel auch an die FH (,wenn ihr neu Anfangen wollt und ihr von eurer Uni die Nase voll habt)
    – Aus einem Diplomstudiengang mit einem Bachelor abgehen (, wenn ihr im Hauptstudium nach dem 6. Semester durchgefallen seit geht auch an einigen Unis – Stichwort „Notausstiegsbachelor“)
    – Studium an einer Berufsakademie (Duales Studium mit Ausbildung parallel in Trimestern – arbeitsintensiv aber schulähnliche Ausbildung – Endet mit Bachelor FH und einer guten Berufserfahrung)
    – Ausbildung im verkürzem Weg oder normale Ausbildung (in den anspruchsvollen Berufen gibt es genug Ausbilder, die Studienabbrecher gezielt fördern. Zeitverkürzung ist immernoch ein Anerkennungsproblem, aber wer bei der Ausbildung clever ist, bekommt interessantere Aufgaben).

    Vielleicht sollte der Fokus weg von der Abschlussjagt und hin zu „was will ich“. Das Fach und die Leidenschaft zu dem was man tut muss passen. Und das kann man auch nicht nach dem Abi wissen (Schule ist anders als das Studium). Dann kommt man auch durch schwierige Zeiten. Bei mir war mein 2.W fail ein Hinweis, dass das Studienfach nicht meins war. Neben strategischen Fehlern konnte ich mich dafür nicht begeistern, durchweg nicht. Dann kann man nicht gut sein. Bei meinem Bekannten war es die Erkenntnis, dass das Lernkonzept der Uni nichts für ihn ist. Er blüht gerade in der Ausbildung auf. Andere Beispiele haben es an der FH im selben Studienfach mit sehr guten Leistungen geschafft. Eine objektive Fehleranalyse und die Erkenntnis bezüglich „was will ich wirklich“ ist aus meiner Erfahrung heraus das Wichtigste. Und Hand aufs Herz: was nützt euch ein Abschluss, wenn ihr in dem Gebiet nicht arbeiten wollt? Die Erkenntnis in Studium zu haben ist doch besser als nach 20 Jahren im Job ;-). Hinter Allem steckt auch etwas Positives.

    • Hey Elli,

      vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.

      Dass in deinem Fall eine Anfechtung der Prüfung schwierig oder nicht möglich war, mag sein – das gilt jedoch nicht im Allgemeinen. Diese Option auszuschließen, halte ich für grob fahrlässig und falsch. Insbesondere wenn dies auf stichprobenartigen Erfahrungsberichten von anderen beruht.

      Aber schön, dass du noch deine Leidenschaft gefunden hast. Das freut mich sehr. 🙂

      Liebe Grüße
      Tim

  • Ich möchte mich auch gerne dazu äußern, da ich mich derzeit in dieser Situation befinde.
    Perönlich nehme ich den „Rauswurf“ nach meinem gescheiterten Versuch recht stark, aber es bürgen sich deutlich mehr Bürokratische Probleme mit bestimmten Punkten.

    Ich studierte Lehramt an Gymnasien (Mathematik/Kunst) bin kurz vor meiner Masterarbeit in Mathematik in einer Prüfung mit 2 fehlenden Punkten durchgefallen.

    (1) Mündliche Prüfung: Wollte ich beantragen, Professorin hat es abgelehnt und stand damit leider im Recht zur Prüfungsordnung.

    (2) Widerspruch: Reiche ich derzeit ein, aber meist sind sie nicht erfolgreich. Das Verfahren dauert, laut Amt, bis zu einem halben Jahr oder länger.

    (3) Fachwechsel: Den führe ich derzeit auch durch und nun kommen die riesen Probleme die ein Student damit bekommt:

    (a) Ich als Masterstudentin muss mich erneut in den Bachelor einschreiben, da mein neues Fach im Bachelor sowohl als auch im Master nachgeholt werden muss. D.H. ANTRÄGE ausfüllen ohne Ende um sich alle bisher fertigen Module erneut anrechnen zu lassen.
    Und alle Noten aufbewahren, denn im Master muss das ganze nochmal passieren. (Wie gesagt ich war fertig, habe die letzte prüfungs endgültig vergeigt)

    (b) Ist deine letzte Prüfung zu spät im Jahr gewesen ist die Bewerbungsfrist für Zulassungsbeschränkte Fächer vorbei, heißt man kann sich nur für Zulassungsfreie eintragen, wenn man keine Lust hat ein Jahr zu warten (Was ich nicht habe, da ich seit 6 Jahren an dieser Uni bin und eigentlich im Feburar 2019 fertig gewesen wäre). Und ja man muss sich trotz dass man ein Fach plus Pädagogik fertig hat sich wie ein Erstsemester neu bewerben, man wird nicht umgetragen.

    (c) Man muss sich auch neu in sein schon fertiges Fach einschreiben. Ist dies Zulassungsbeschränkt funktioniert dies nicht! Dann heißt es irgendwo anders einschreiben und hoffen dass man mittels Fachwechsel in sein bereits fertig studiertes Fach rein kommt. Bei mir ist das nicht der Fall, da Kunst zulassungsfrei ist bei uns an der Uni, aber ich musste die Aufnahmeprüfung erneut machen bzw. mir bescheinigen lassen, dass ich befreit werde.

    (d) Hat dies alles iwie funktioniert und man sich für ein neues Fach entschieden, kommen die finanziellen Probleme:
    – Bafög wird gestirchen (Entweder über die Regelzeit hinaus oder wegen des Fachwechsels)
    – Hinzu kommt dass einem alle bereits studierten Semester (Bachelor+Master) angerechnet werden und man von da an Langzeitstudiengebühren zahlen muss die sich auf ca. 900 Euro pro Semester belaufen.
    -Man möchte schnell durchkommen, sprich man klascht sich den Stundenplan mit allen Modulen die gehen voll: Ergo: Keine Zeit außer Nachts zu arbeiten um Geld reinzubekommen, da einem ja höhere Gebühren aufgebürgt und die Finanzierung verwehrt wird. Nicht jeder Student hat Unterstützung von zu Hause und hat deshalb Probleme.

    (4) Der Bachelor ist nichts Wert im Lehramt: Optional dachte ich zuerst an einen Lehramtsquereinstieg. Doch hier sprechen wir ersten davon, dass fast alle Bundesländer keine Quereinsteiger ohne Master nehmen. Die wenigen die es tun zahlen eine TVL Besoldung und es gibt nur Befristete Verträge und keine aufstiegs Chancen. Sei die Besoldung mal dahin gestellt, finde ich dass befristete Verträge einem da doch zum nachdenken geben, ob man dann nicht lieber 2-3 Jahre länger studiert dafür aber verbeamtet wird. Aber nicht jeder kann sich diesen Weg leisten. Achso, dass bereits mit dem Bachelor abgeschlossene Fach, kann, wenns im Master nicht geklappt hat, nicht als dritt Fach angerechnet werden, weil der Master fehlt. Obwohl dafür weniger Kreditpunkte nötig sind. D.h. der Bachelor in dem fach war komplett Sinnfrei.

    Was ich sagen will ist im Endeffekt, dass man mit genügend Unterstützung von Familie und Freunden das bewältigen kann, aber man muss stark sein, diese Stärke hat nicht jeder. Bzw. nicht jeder kann sich diesen Weg leisten.
    Es wird von der Uni keinerlei Unterstützung geben.

    Auch rechtlich gesehen dagegen angehen wird schwierig. Als Student leidet man unter dem schlechten System. Bei uns im Studiengang herschen Durchfallquoten zwischen 60 – 90% und Notendurchschnitte die sich zwischen 3.0-5.0 belaufen. Trotzdem gelten diese Prüfung und trotzdem werden zahlreiche Studenten aus dem Studium gekicked. Hinzu sei gesagt dass die besagten Inhalte für die Lehramtsausbildung recht unrelevant sind und eher dem Niveau gleichen, z.b. eine Doktorarbeit schreiben zu wollen und in die Wissenschaft zugehen. Man erhält bei uns gerade Mal (Bachelor + Master) 12 Wochen Prakitkum in der Schule. Der Rest ist Universitär und hat mit Vermittlung und Didaktik wenig zu tun. Ich will nicht wissen wieviele angehende gute Lehrer aus dem Studium geworfen wurden. Der Ausdruck der Kiddis, mein Lehrer ist ein Fachidiot passt hingegen oft ganz gut, wenn ich die Ausbildung so betrachte.

    Aufjedenfall lasst euch nicht unterkriegen! Der Weg ist schwer aber man kann es schaffen und im Endeffekt lasst euch nicht von der Universität als inkompetent abstempeln und nehmt nicht alle so hin! Reicht den Widerspruch ein, auch wenn das etwas Arbeit bedeutet weil er gut geschrieben werden muss und aufjedenfall mit guten und fachlichen Begründungen einhergehen muss. Aber man kann nicht mehr verlieren und hat eine Chance mehr.
    Reicht alle Härtefallanträge wie oben genannt im Artikel ein! Mehr als raus gibt es nicht! Lasst euch nicht unterkriegen davon. Kämpft für eure Ziele!

  • Hey ich muss dir VIELMALS danken für deinen Beitrag. Ich stehe vor 2 Drittversuchen und schau nichtsahnend in meine SPO (zum wiederholten Male Natürlich) und plötzlich werde ich stutzig: Nur ein Drittversuch zulässig und nur 4 Zweitversuche?? Panisch gehe ich alle SPOs durch und suche nach antworten… Ich war mir SO sicher dass wir 4 Drittversuche und einen Viertversuch haben. Der Schweiß tropft mir buchstäblich von der Stirn.. kein Mist.. ich war so am Ende.. und dann treffe ich auf deinen Beitrag und da steht der rettende Satz „Wiederholungsversuch ist NICHT Prüfungsversuch“. Ein Lichtblick….nochmal lese ich nach.. ängstlich… „Bitte bitte lass da Wiederholungsversuch stehen“.. JA! GOTTSEIDANK! … Ich darf weiter studieren. Ich bin so Happy… Danke danke danke… Ohne deinen Beitrag hätte ich innerlich resigniert !! Niemals hätte ich die Wörter nochmal durchgelesen etc…. Danke! Wünsch mir Glück für meine zwei Drittversuche 😀

  • Hallo Tim,
    ich stehe vor der Situation meinen Drittversuch nicht bestanden zu haben. In der jetzigen Situation (Corona) hatten wir, wie vermutlich alle, keine Präsenzvorlesungen. Uns wurden PowerPoint- Präsentationen zur Verfügung gestellt, die aber nicht weiter erläutert waren. Ein Tutorium gab es, allerdings diente dies zur Besprechung der Hausaufgaben, andere Fragen wurden nicht behandelt. Habe ich eine Chance noch etwas machen zu können?
    Liebe Grüße
    Lea

    • Hallo Lea,

      was meinst du genau mit einer „Chance noch etwas machen zu können“? Möchtest du Widerspruch gegen die Bewertung einer Prüfung einlegen, weil das Semester nicht wie üblich verlaufen ist? Das halte ich grundsätzlich für schwierig, sofern es nicht zu großen Versäumnissen deiner Hochschule kam. Hattest du zum Beispiel abseits des Tutoriums die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder hast du deine Professorin oder deinen Professor einmal angeschrieben oder ähnliches? Wenn du selbst nicht aktiv geworden bist, sondern einfach abgewartet hast, gestatet sich die Lage anders im Vergleich zu einer Situation, in der du sehr aktiv nachgefragt hast aber absichtlich ignoriert worden bist.

      Liebe Grüße
      Tim

  • Guten Tag Herr Dr. Reichel,

    ich hätte da eine Vorgehensweise um diese schwierige Lage des 3. Versuchs zu vermeiden.

    Nehmen wir an, Alex studiert Maschinenbau. Alex hat die Klausur Elektrotechnik bereits 2 mal nicht bestanden. Er hat wirklich NUR NOCH ein letzter Versuch.

    Alex schreibt sich (an der gleiche Uni) in Philosophie Studiengang um. Als Student darf er doch an alle Prüfungen der Uni teilnehmen. Die Elektrotechnik-Klausur ist keine Prüfung die in Philosophie Studiengang vorkommt. Dadurch darf er doch die Klausur Elektrotechnik als Zusatzfach schreiben.

    Wie oft darf man ein Zusatzfach aus einem anderem Studiengang (dass kein Bestandsteil der Prüfungsordnung ist) schreiben?

    Danke im Voraus.

    • Guten Tag,

      der Ansatz ist interessant, aber wird in der Praxis wohl nicht funktionieren. Dazu gibt es mehrere Gründe:
      -Wir die Klausur als Zusatzmodul im Fach Philosophie angemeldet, so wird sie auch dort anerkannt, falls sie bestanden wird – nicht in Maschinenbau. Eine nachträgliche Anerkennung Studiengangs-übergreifend ist nicht ohne Weiteres und nur mit einer guten Begründung möglich
      -Sollte Alex die Prüfung anmelden, nachdem er schon in einem anderen Studiengang zwei Fehlversuche hat, kann es sein, dass diese übertragen werden. Der Counter wird also nicht automatisch auf null gesetzt; das Prüfungsverfahren bleibt in der Regel offen.
      -Bei Zusatzprüfungen hat man in der Regel genauso viele Versuche wie bei regulären Prüfungen – also drei. Hier kann man nicht unendlich oft versuchen – auch nicht, weil es „nur“ zusätzlich ist.

      Ich bin kein Anwalt, darum ist das nur meine Einschätzung aus 12 Jahren Arbeit als Studienberater. Aber ich fürchte, dein Trick funktioniert nicht, oder ist zumindest großen Risiken ausgesetzt.

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