Was du tun kannst, wenn du deinen Drittversuch endgültig nicht bestanden hast

von Tim Reichel

Der Drittversuch ist der letzte Prüfungsversuch, bevor du exmatrikuliert wirst. Was du tun kannst, wenn du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast...

Es sollte nicht sein.

Enttäuscht räumst du deinen Schreibtisch. Mit einem Klick schließt du das Browserfenster mit den Klausurergebnissen. Die 5,0 neben deiner Matrikelnummer ist noch markiert. Ein letztes Mal blätterst du durch den Ordner mit den Lernunterlagen, bevor du ihn in den Müllsack fallen lässt. Dein Studium ist vorbei. Es sollte nicht sein. Um genau zu sein, sollte es diese eine Prüfung nicht sein. Du warst nicht schlecht vorbereitet, aber am Ende hat es nicht gereicht. Leider zum dritten Mal – und deswegen ist jetzt Schluss.

Der Drittversuch ist für viele Studenten die letzte Chance, eine Prüfung im Studium doch noch zu bestehen. Scheitern sie folgt die Exmatrikulation. Der Traum vom Studienabschluss platzt und der angepeilte Karriereweg löst sich in Luft auf. Dementsprechend schwer lastet der Druck auf den Schultern der Prüflinge vor dem besagten Drittversuch. Doch dieser Zustand ist nichts verglichen mit der schlechten Stimmung, die nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung aufkommt.

Verständlich – allerdings bedeutet ein negativer Drittversuch nicht das Ende deiner Hochschulkarriere. Es gibt immer noch Möglichkeiten, wie du dein Studium fortsetzen oder eine gleichwertige Alternative finden kannst. Welche Optionen dir zur Verfügung stehen und wie du dabei am besten vorgehen kannst, zeige ich dir in diesem Artikel.

 

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Wann ist eine Prüfung endgültig nicht bestanden?

Bevor es ans Eingemachte geht, müssen wir ein paar Basics klären, damit du deine Situation richtig einordnen kannst. Lass uns ganz einfach anfangen: Dein Studium besteht aus verschiedenen Fächern, die in so genannten Modulen zusammengefasst sind. Jedes Modul ist mit einer Prüfung verbunden, die du bestehen musst – ansonsten wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und kannst deinen Studiengang nicht erfolgreich abschließen.

Für jede (Teil-)Prüfung steht dir eine gewisse Anzahl an Versuchen zur Verfügung. Solltest du eine Prüfung also nicht direkt bestehen, darfst du sie wiederholen. Eine (Modul-)Prüfung ist erst dann endgültig nicht bestanden, wenn du sie auch in der letzten Wiederholung nicht bestehst. Die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche ist in deiner Prüfungsordnung festgeschrieben und liegt in der Regel bei zwei oder drei je Prüfung.

Wichtig ist dabei, dass du auf die genaue Bezeichnung achtest und dich nicht verwirren lässt: Der erste Wiederholungsversuch ist insgesamt der zweite Prüfungsversuch; ein zweiter Wiederholungsversuch ist insgesamt der dritte Prüfungsversuch und so weiter. An dieser Stelle geraten viele Studenten durcheinander und verwechseln Prüfungsversuch mit Wiederholungsversuch. Deswegen solltest du die Regelungen deiner Prüfungsordnung genau kennen und dir deiner Lage bewusst sein.

 

Was passiert, wenn du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast?

Mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Modul ist zwangsläufig auch die Abschlussprüfung (zum Beispiel die Bachelor- oder Masterprüfung) des Studiengangs endgültig nicht bestanden. Dein Studium wird dadurch vorzeitig beendet und du wirst exmatrikuliert. Aber: Je nach Hochschule und Studiengang gilt dies unter Umständen nur für Pflichtmodule.

Das endgültige Nichtbestehen eines Wahlmoduls oder einer Teilprüfung innerhalb eines Wahlbereichs würde demnach nicht zur Exmatrikulation führen. Dein Studium wird erst dann abgebrochen, wenn du alle Module innerhalb der Wahlmöglichkeiten im letzten Prüfungsversuch nicht bestehst – es sei denn, deine Prüfungsordnung legt etwas anderes fest. Gleiches gilt für Ergänzungsmodule oder freiwillig belegte Nebenfächer, die nicht zwangläufig in deinem Studienverlaufsplan vorgesehen sind.

Es sind also nicht alle Prüfungen von gleicher Relevanz. Bestehst du einen verbindlichen Drittversuch nicht, verlierst du den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht mehr weiter studieren. Dein Prüfungsamt wird dir in der Folge einen entsprechenden Bescheid zustellen und die Exmatrikulation einleiten.

 

Drittversuch nicht bestanden? Das kannst du jetzt tun!

Die offiziellen Regelungen deiner Hochschule sind eindeutig: Drittversuch nicht bestanden = Exmatrikulation. Doch so verbindlich, wie die Gesetzestexte klingen, sind sie nicht. Solltest du deinen letzten Prüfungsversuch nicht bestehen, muss deine akademische Laufbahn nicht vorbei sein. Es gibt ein paar Möglichkeiten, die du kennen solltest. Dazu eine kurze Übersicht.

Diese Optionen hast du:

  • Prüfungsordnung lesen
  • Prüfungseinsicht
  • Zusätzlicher Wiederholungstermin (Härtefallantrag)
  • Mündliche Ergänzungsprüfung
  • Prüfung substituieren
  • Hilfe wahrnehmen
  • Widerspruch einlegen
  • Prüfung juristisch anfechten
  • Studiengangswechsel
  • Hochschulwechsel
  • Hilfe suchen

Sehen wir uns diese Punkte nun etwas genauer an.

 

Prüfungsordnung lesen

Der erste Schritt nach einem nicht bestandenen Drittversuch besteht darin deine Prüfungsordnung zu lesen. Selbst dann, wenn du deine Studienordnung bereits kennst, ist eine genaue Lektüre zu diesem Zeitpunkt zwingend erforderlich. Der Grund: In der Prüfungsordnung sind alle Regeln deines Studiengangs definiert – und zwar verbindlich. Und dazu gehören auch die genauen Prüfungsregelungen und deren Rahmenbedingungen.

Nur wenn du die Prüfungsverfahren im Detail verstanden hast, kannst du deine Lage korrekt bewerten und Handlungsmöglichkeiten abschätzen. Deine Prüfungsordnung bildet deine prüfungsrechtliche Anspruchsgrundlage. Neben der exakten Anzahl an Prüfungsversuchen, solltest du auch die Prüfungsbeschreibungen, Fristen für Widersprüche und zuständige Anlaufstellen innerhalb deiner Hochschule genau studieren.

 

Prüfungseinsicht wahrnehmen

Viele Studenten geben nach einem nicht bestandenen letzten Prüfungsversuch viel zu früh auf. Sie nehmen das Prüfungsergebnis kampflos hin und schließen im Moment der Notenbekanntgabe mit ihrem Studium ab. Doch das ist zu früh. In jedem Fall solltest du zumindest die Prüfungseinsicht wahrnehmen und dir deine Prüfung samt Bewertung ansehen. Erstens hast du nichts zu verlieren (außer vernachlässigbar wenig Zeit) und zweitens findest du möglicherweise Korrekturfehler, dir zusätzliche Punkte und damit vielleicht eine rettende 4,0 bringen.

Gehe die Einsicht daher mit Bedacht an und arbeite dich sorgfältig durch deine Prüfungsunterlagen. Erstelle ein eigenes Gutachten der Korrektur oder fertige eine Kopie der Prüfungsunterlagen an falls dieses Vorgehen an deiner Hochschule zulässig ist. Wenn die Möglichkeit besteht: Sprich mit dem Prüfer oder dem Aufsichtspersonal über die Bewertung. Beseitige Unklarheiten und versuche, den Bewertungsspielraum für zusätzliche Punkte zu hinterfragen. Plumpes Feilschen funktioniert in der Regel gar nicht gut.

 

Zusätzlicher Wiederholungstermin (Härtefallantrag)

Die Anzahl der möglichen Wiederholungen einer Prüfung sind zwar durch die jeweilige Prüfungsordnung vorgegeben, doch einige Hochschulen gewähren im Einzelfall zusätzliche Wiederholungstermine. Diese Zusatztermine müssen in der Regel gesondert beantragt werden – in Form eines sogenannten Härtefallantrags. Dieser ist nichts anderes als ein Antrag an deinen Prüfungsausschuss, in dem du begründen musst, warum die Sonderregelung für dich aktiviert werden sollte.

Informiere dich in einem ersten Schritt darüber, ob deine Hochschule diese Möglichkeit bietet und welche Formalitäten zu berücksichtigen sind. Danach solltest du kritisch prüfen, ob in deinem Fall ein Härtefall bzw. eine Ausnahmesituation vorliegt. Danach formulierst du den Antrag und lieferst eine triftige Begründung, warum deinem Antrag entsprochen werden sollte. Krankheiten, persönliche Unglücksfälle oder familiäre Probleme, die Einfluss auf deine Leistungsfähigkeit während der Prüfung hatten, werden häufig als Begründung akzeptiert.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Neben einem zusätzlichen (schriftlichen) Wiederholungstermin existiert an einigen Hochschulen die Möglichkeit zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Diese Prüfungsform ist selten und stellt eher eine Ausnahme in Deutschland Hochschullandschaft dar. Informiere dich daher zunächst, ob diese Option in deinem Studiengang besteht und unter welchen Umständen du einen Anspruch darauf hast.

Bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung wirst du auf Bestehen oder Nichtbestehen geprüft. Das heißt in Noten: 4,0 oder 5,0. Die Prüfung findet unregelmäßig und üblicherweise nach Absprache mit dem Modulprüfer statt. Die inhaltliche Ausgestaltung einer mündlichen Ergänzungsprüfung ist variabel. Daher solltest du dich um ein Vorgespräch mit deinem Prüfer bemühen und um eine Stoffeingrenzung bitten, damit du die Schwerpunkte besser abschätzen kannst.

 

Prüfung substituieren

Am Anfang des Artikels habe ich dir erklärt, dass Wahlmodule und Zusatzfächer von der Drittversuchregelung ausgenommen werden können. An einigen Hochschulen ist dieser Sonderfall auch für Pflichtmodule möglich – allerdings nur in Form eines prüfungsrechtlichen Tricks. Gefühlt funktioniert er in einem von 10.000 Fällen und er geht so: Solltest du eine Pflichtprüfung endgültig nicht bestanden haben, stellst du einen Antrag an deinen Prüfungsausschuss und bittest um eine Substitutionsmöglichkeit für das entsprechende Modul.

Du beantragst also eine Änderung der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Struktur und verwandelst damit ein Pflichtmodul in ein Wahlmodul à la „Ich beantrage, anstelle von Modul A Modul B belegen zu dürfen, weil…“ Sollte zudem ein missglückter Drittversuch für Wahlmodule in deinem Studiengang unerheblich sein, kannst du dein Studium fortsetzen und dich in dem „neuen“ Modul B prüfen lassen. Dieses Vorgehen ist bürokratisch, langwierig und unsicher. Als ich davon las, glaubte ich es nicht, weil ich mich mit Prüfungsordnungen, Hochschulrecht und all diesem Kram gut auskenne. Etwas Vergleichbares hatte ich noch nie zuvor gesehen. Aber vielleicht nutzt dir dieser exotische Tipp.

 

Widerspruch einlegen

Solltest du der Meinung sein, dass im Rahmen deines letzten Prüfungsversuchs etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kannst du einen Widerspruch gegen die Prüfung einlegen. Dies geschieht in Form eines Antrags an den Prüfungsausschuss, in welchem du eine Neuansetzung bzw. eine Wiederholung des Prüfungsversuchs beantragst. Wird deinem Antrag stattgegeben, gilt der Fehlversuch nicht und du darfst die Prüfung erneut absolvieren.

Generell kannst du sowohl gegen das Prüfungsverfahren (Organisation, Durchführung etc.) als auch gegen die Bewertung deiner Leistung Widerspruch einlegen. Entscheidend für deine Erfolgsaussichten ist die angeführte Begründung: Nur, wenn du einen sinnvollen, triftigen Grund anbringst, warum dein Prüfungsversuch nicht zählen sollte, wird der Prüfungsausschuss deinem Antrag folgen und du darfst die Prüfung wiederholen. Beachte dabei die Widerspruchsfristen deiner Hochschule und lass dich ggf. juristisch beraten, damit du keine Formfehler begehst.

 

Prüfung juristisch anfechten (Klage)

Falls dein Widerspruch erfolglos geblieben ist, kannst du Rechtsmittel gegen die Entscheidung deines Prüfungsausschusses einlegen und gegen den Ablehnungsbescheid klagen. Alle relevanten Fristen und die zuständigen Institutionen teilt dir deine Hochschule über eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung mit. In der Regel ist das örtliche Verwaltungsgericht für das Klageverfahren zuständig.

Generell kannst du deine Prüfung immer anfechten, wenn diese unter fehlerhaften Bedingungen abgelaufen ist, Fehler bei der Korrektur vorliegen oder die Bewertung des Prüfers unfair ist. Die Erfolgsaussichten lassen sich hierbei jedoch nur im Einzelfall beurteilen und es ist ratsam einen Anwalt als juristischen Beistand zu engagieren. Dieser kann deine Situation von Beginn an objektiv einschätzen, kennt mögliche Schwachstellen im Prüfungsverfahren und kann deine Rechte optimal vertreten. Möglicherweise lohnt sich diese Investition für dich.

 

Studiengangswechsel

Wie eingangs erwähnt, verlierst du in der Regel durch einen nicht bestandenen Drittversuch den Prüfungsanspruch für deinen Studiengang und darfst diesen nicht weiter studieren. Das bedeutet aber nicht, dass du keinen anderen Studiengang studieren darfst. Ein Studiengangswechsel stellt demnach eine ernsthafte Option für dich dar. Entscheidend ist an dieser Stelle das Modul, welches du endgültig nicht bestanden hast. Als Daumenregel gilt: Die Einschreibung in einen Studiengang, in dem das besagte Modul nicht (als Pflichtfach) vorkommt, ist für dich weiterhin möglich.

Warum nur als Daumenregel? Weil die Bewertung, ob ein Modul aus Studiengang X mit einem Modul aus Studiengang Y übereinstimmt, sehr unterschiedlich ausfallen kann. Und das je Bundesland, Hochschule und Studiengang. Die inhaltliche Äquivalenz zweier Module wird im Einzelfall geprüft und hängt damit von der subjektiven Einschätzung der jeweiligen Kontrollinstanz ab. So kann es beispielsweise vorkommen, dass in einem Fall die Module „Mathematik I“ und „Grundlagen der Mathematik“ nicht als inhaltlich gleichwertig angesehen werden, während in einem anderen Fall die Module „Chemie“ und „Thermodynamik“ sehr wohl als äquivalent durchgehen. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als eine individuelle Prüfung für jede Wechseloption durchführen zu lassen.

 

Hochschulwechsel

Sollte ein Wechsel innerhalb deiner Hochschule nicht möglich sein, besteht immer noch die Option, an einer anderen Hochschule weiter zu studieren. Dabei wird auf gleiche Weise wie bei einem Studiengangswechsel geprüft, ob durch das endgültige Nichtbestehen eines Moduls dein Prüfungsanspruch erloschen oder weiterhin vorhanden ist. Es kommt häufig vor, dass ähnlich klingende Module von Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern inhaltlich anders bewertet werden.

Der organisatorische Aufwand ist bei einem Hochschulwechsel besonders hoch und es ist keinesfalls sicher, dass deine bereits bestandenen Module vollständig anerkannt werden. Das heißt: Einige Prüfungen wirst du unter Umständen erneut ablegen müssen – und dadurch verlierst du Zeit. Außerdem können die Bewerbungsfristen je Hochschule und Hochschultyp (Uni, FH usw.) stark variieren, was dich im schlimmsten Fall wieder ein Semester kosten könnte. Plane einen Hochschulwechsel daher frühzeitig ein, achte auf Fristen und Formalitäten und fahre am besten mehrgleisig, indem du dich für mehrere Studiengänge bewirbst.

 

Hilfe suchen

Viele Studenten fühlen sich nach einem negativen Drittversuch alleingelassen. Sie wissen nicht, an wen sie sich wenden und um Hilfe bitten können – und das, obwohl es an deiner Hochschule zahlreiche Einrichtungen gibt, die dich in dieser Lage unterstützen. Nach deinem Prüfungsversuch solltest du zuerst mit deiner (Fach-)Studienberatung sprechen. Zusammen könnt ihr die Situation analysieren und mögliche Optionen durchgehen. Außerdem kannst du dich bei dieser Gelegenheit nach Erfahrungswerten und Erfolgsaussichten der jeweiligen Handlungsalternativen erkundigen.

Neben der Studienberatung kannst du dich auch mit deinem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen und dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Zudem stehen dir das Studentenwerk deiner Hochschule sowie der AStA und möglicherweise auch deine Fachschaft als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben diesen Hochschuleinrichtungen kannst du natürlich auf private (kostenpflichtige) Angebote zurückgreifen und beispielsweise einen Anwalt dazu beauftragen, deine Studienlaufbahn zu retten.

 

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Fazit

Ein nicht bestandener Drittversuch ist ein harter Rückschlag. Die Situation ist eine mentale Belastung und stellt viele Studenten vor große Schwierigkeiten. Es ist keine Kleinigkeit, nach der du dich kurz schütteln und dann ganz normal weitermachen kannst. Doch so endgültig wie die Lage auf den ersten Blick scheint, ist sie nicht.

Je nach Sachlage und Hochschule hast du einige Möglichkeiten, deine Prüfung ein weiteres Mal zu wiederholen oder zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, kannst du immer noch den Studiengang oder die Hochschule wechseln und auf diese Weise ein anderes Studium beginnen. Du stehst nicht alleine da, sondern kannst auf kostenlose Hilfsangebote deiner Hochschule zurückgreifen oder einen juristischen Beistand organisieren.

Wichtig ist, dass du nach einem erfolglosen Drittversuch ruhig bleibst und deine Lage nüchtern analysierst. Verschaffe dir einen Überblick über deine Möglichkeiten und wäge deine Handlungsoptionen klug ab. Dazu gibt es keine allgemeingültige Strategie, weil sich die Hochschulgesetze landesweit stark unterscheiden und die einzelnen Studiengänge zu verschieden sind.

Wenn du deinen Drittversuch nicht bestanden hast, hast du also ein individuelles Problem – aber kein unlösbares.

 

Bild: © Sydney Sims / unsplash.com
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Autor

Tim Reichel

Tim ist Autor, Wissenschaftler und der Gründer von Studienscheiss. Seit über acht Jahren arbeitet er als Fachstudienberater und löst Probleme im Studium. Außerdem hält er Vorträge, veranstaltet Seminare und schreibt Bücher. Hier erfährst du mehr über Tim Reichel

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